Hallo zusammen,
was ist die richtige Vorgehensweise, wenn man feststellt, dass von der eigenen Homepage seitenweise Text und Bilder geklaut werden und jetzt auf einer anderen Firmen-Homepage stehen. Abmahnung, Schadensersatz?
Vor allem, wie weist man nach, dass der Text heute wirklich so auf der Homepage zu finden ist und der Betreiben nicht alles wieder abgeändert hat bis zu einem Verfahren? Gibt es irgendeine Stelle, die den aktuellen Stand protokolliert?
Wer ist Ansprechpartner: der Verantwortliche nach Paragraf 6 MDSTV oder der Firmeninhaber der Homepage?
danke für die hilfe,
leopold
Hallo Leopold,
was ist die richtige Vorgehensweise, wenn man feststellt, dass
von der eigenen Homepage seitenweise Text und Bilder geklaut
werden und jetzt auf einer anderen Firmen-Homepage stehen.
Abmahnung, Schadensersatz?
Vor allem, wie weist man nach, dass der Text heute wirklich so
auf der Homepage zu finden ist und der Betreiben nicht alles
wieder abgeändert hat bis zu einem Verfahren? Gibt es
irgendeine Stelle, die den aktuellen Stand protokolliert?
- Beweissicherung: Zusammen mit einem zeugen (vielleicht MA des rechtsanwaltes ?) die Seiten ausdrucken, ggf. ein solches Programm
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
nutzen). Zusätzlich einige Bildschirme fotografieren mit danebengehaltener erkennbarer Tageszeitung (Datum, grossse Buchstaben helfen).
2.Der Anwalt kann dir dann ein Schriftstück formulieren, wo deine Forderungen (Entfernen des Textes, Nutzungsentgelt für bisherige Nutzung und Forderung der Anwaltskosten) erstellen und Abschicken.
Wer ist Ansprechpartner: der Verantwortliche nach Paragraf 6
MDSTV oder der Firmeninhaber der Homepage?
M.E. letzterer, aber das weiss dein Anwalt sicherer.
Ciao maxet.
Hallo,
von wem stammen die Inhalte der HP?
meist ist HP Inhaber nicht zugleich der Rechteinhaber der Inhalte.
Wenn das Unternehmen das die HP betreibt die Inhalte selbst
angefertigt hat ist das was anderes als wenn Sie jemand dazu
beauftragt hat.
Da ist dann die Frage was vereinbart wurde.
Ob die Rechte der Firma übertragen wurden.
Dieses hat bewust zu geschehen.
Falls eine Werbeagentur beispielsweise beauftragt wurde und diese hat
die Fotos bei einer Bildagentur zur Benutzung „gekauft“ so sind die
Rechte natürlich noch bei der Bildagentur die diese
selbstverständlich noch weiters verwerten wird.
Um festzustellen wie lange er die seite schon nutzt hilft eventuell
www.webachive.org
ol
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo offline,
von wem stammen die Inhalte der HP?
meist ist HP Inhaber nicht zugleich der Rechteinhaber der
Inhalte.
Allerdings macht der Designer dies nicht aus eigenem Antrieb. Er ist Erfüllungsgehilfe des HP- Eigentümers. der Eigentümer muss sich die Handlungen seines Auftragnehmers anrechnen lassen. Der Schadensersatz AG-AN interessiert dich als geschädigten nicht die Bohne…
Um festzustellen wie lange er die seite schon nutzt hilft
eventuell
www.webachive.org
dass sicher nicht,
kaufe ien R und löse:
http://www.webarchive.org
Ciao maxet.
Hallo Maxet,
lassen. Der Schadensersatz AG-AN interessiert dich als
geschädigten nicht die Bohne…
Das ist völlig richtig, aber der AG geht in dem Fall davon aus, daß
er selbst Rechte hat die er womöglich gar nicht hat, deshalb kann er
diese Rechtsverletztung auch nicht bei der anderen HP geltend machen,
und würde ganz schön abblitzen falls er den Nachweis nicht erbringen
kann, Rechteinhaber zu sein.
Da hilft ihm kein, er habe geglaubt die Rechte erworben zu haben,
weil er vielleicht eine Nutzungslizenz erworben hatte.
Vielleicht hat sein HP-Gestalter eine Royalty-Free-CD verwendet.
Im fiktiven Fall kann es ja durchaus sein daß der Mitbewerber
vielleicht die selbe CD verwendet, womöglich schon ein halbes Jahr
länger…und am Ende hat er womöglich selbst ULW begangen.
OL
Hallo offline,
Das ist völlig richtig, aber der AG geht in dem Fall davon
aus, daßer selbst Rechte hat die er womöglich gar nicht hat,
Der Ausgangsposter schreibt was „von der eigenen HP geklaut“, damit bin ich dvon ausgegangen, dass der Ausgangsposter selbst der Urheber ist…
Ciao maxet.