Hallo Wissende,
durch einen Gesellschafter einer GbR mit zwei Gesellschaftern wird ein Mahnbescheid erlassen. Dieser Mahnbescheid läuft nur auf den Namen eines Teilhabers und auf dessen Privatadresse, nicht auf den Namen des Vertragspartners (die GbR). Ist das okay oder eigentlich falsch?
Gruß
Christian
Servus!
Ist das
okay oder eigentlich falsch?
Das ist sogar „eigentlich richtig“. Bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts galt die GbR landläufig als nicht rechtsfähig und damit auch im Zivilprozess nicht als parteifähig. Das heißt, bis zum BGH-Urteil 2001 hätte der Mahnbescheid zwingend von einem Gesellschafter gestellt werden müssen.
Nun kann die GbR zwar im eigenen Namen Ansprüche geltend machen, sie muss es aber nicht, denn laut Gesetz ist sie nunmal eine „Gesellschaft“ und keine „juristische Person“.