Gesetzl. Anfechtungsfrist f. Gebührenrechnung

Hallo WWW-ler,

weiß einer von Euch hier Bescheid?
Geschäftsmann A stellt Geschäftsmann B eine Gebührenrechnung aus.
B entdeckt nach über 2 Jahren Fehler in der Rechnung und will dafür eine Gutschrift haben.
Beide sind im Bereich Telekommunikation tätig.

Danke mal wieder!
Gruß
Matthias

Hallo Matthias.

Das richtet sich nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung. Die Verjährung beträgt demnach drei Jahre.

Gruss akkon

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