Sachbeschädigung von Schülern untereinander

Hallo

Weiß zufällig jemand und hat Lust zu erläutern, ob mutwillige Sachbeschädigung von Schülern untereinander (verstärktes Mobbing, kaputtmachen von Besitztümern zum Zweck des Erniedrigens) irgendwelche strafrechtliche Relevanz hat, wenn die Schüler 13 bis 15 Jahre alt sind?

Wer müsste hier ggf. Schadenersatz leisten, Schüler oder deren Eltern? Kann die Versicherung der Schule in Anspruch genommen werden, die sich dann wiederum an die Schüler oder deren Eltern wenden kann?

Die erhaltene Information soll ggf. nur zur Information der betreffenden Schüler genutzt werden.

Viele Grüße
Thea

Hallo.

die Schüler 13 bis 15 Jahre alt sind?

Hier müsste zumindest unterschieden werden zwischen „unter 14“ und den anderen. Genau da liegt nämlich die Grenze für Strafmündigkeit.

Gruß Eillicht zu Vensre