Ich würde gerne wissen, wie bindend ein Vorvertrag zu einem Hausverkauf ist. Also z.B.:
Der Käufer sagt: „OK, ich kaufe das Haus zum Preis von xxxx,-€, aber Sie müssen noch die Heizung erneuern. Ausserdem muss das Haus bis zum xx.yy.zzzz geräumt und leer sein.“
Wenn man aufgrund der konkreten Kaufzusage also Dinge in die Wege leitet wie z.B. Erneuerung der Heizung oder Abschluss neuer Mietverträge um die Räumung zum Datum xx.yy.zzzz zu realisieren, und der Käufer springt dann vom Kauf ab… Kann man dann diese entstandenen Kosten geltend machen?
Weiss jemand einen Link zu entsprechender Rechtsprechung? Auf welche §§ kann man sich da berufen?
Gruss D.M.