angenommen die Band „Die krassen Teufelsgeiger“, die nicht bei der
GEMA angemeldet sind, hat ein selbstkomponiertes Lied bei einem
Auftritt aufgenommen. Diese Aufnahme soll nun als mp3 auf der eigenen
Homepage zum kostenlosen Download angeboten werden.
warum sollte jemand Ärger bekommen, wenn er ein selber komponiertes Musikstück ins Internet stellen möchte?
Solange er die Rechte und deren Verwertung nicht an Dritte abgegeben hat, darf er mit seinem Eigentum tun und lassen was er möchte.
Nein, in dem Artikel steht, das dies nur für GEMA Mitglieder
gilt.
Nein. In dem Artikel steht, daß GEMA-Mitglieder dafür an die GEMA zahlen müssen.
Die GEMA-Mitgliedschaft ist aber keineswegs Pflicht. Mit eigenen Werken darf ich machen, was ich will.
Gruß
Axel (ianal)
Nein, in dem Artikel steht, das dies nur für GEMA Mitglieder
gilt.
Nein. In dem Artikel steht, daß GEMA-Mitglieder dafür an die
GEMA zahlen müssen.
Die GEMA-Mitgliedschaft ist aber keineswegs Pflicht. Mit
eigenen Werken darf ich machen, was ich will.
Eben nicht wenn du GEMA Mitglied bist und daher verklagt die GEMA
auch nur Mitglieder.
Wenn du bei dem Verein nicht angemeldet bist dann ist auch nichts
zu befürchten.
Zitat:
„Die GEMA hat bisher noch von keinem GEMA-Mitglied eine ‚Strafe in Höhe von 25.000 Euro‘ eingefordert“
Noch eins
„Auch Musiker, die Mitglied der GEMA sind, müssen für die Verbreitung ihrer Titel im Netz zahlen.“
Nein, in dem Artikel steht, das dies nur für GEMA Mitglieder
gilt.
Nein. In dem Artikel steht, daß GEMA-Mitglieder dafür an die
GEMA zahlen müssen.
Die GEMA-Mitgliedschaft ist aber keineswegs Pflicht. Mit
eigenen Werken darf ich machen, was ich will.
Eben nicht wenn du GEMA Mitglied bist und daher verklagt die
GEMA auch nur Mitglieder.
Wenn du bei dem Verein nicht angemeldet bist dann ist auch
nichts zu befürchten.
Kannst Du mir grad nochmal die Stelle zeigen, wo ich was anderes behauptet habe?
Gruß
Axel