angenommen, jemand braucht gewerblich eine große Auswahl an Fotos, Bildern und Zeichnungen.
Eigene Fotos darf er ja bedenkenlos bearbeiten, drucken und verkaufen.
Bei Fotos (z.B. Prominente, Tiere, Natur, Sport) aus Zeitungen und aus dem Internet sieht es ja wieder anders aus.
Sind alle Bilder tabu?
Was darf er übernehmen und was nicht?
Wie findet man das heraus?
Was ist für den Verkauf geeignet?
Wie ist es, wenn der Kunde ein Bild (aus der Zeitung, aus dem Internet, aus dem eigenen Fotoalbum) zu dem Unternehmer schickt? Verletzt der Unternehmer dann auch ein Recht, weil er dieses Foto weiterverarbeitet und verkauft?
angenommen, jemand braucht gewerblich eine große Auswahl an
Fotos, Bildern und Zeichnungen.
Eigene Fotos darf er ja bedenkenlos bearbeiten, drucken und
verkaufen.
jo.
Bei Fotos (z.B. Prominente, Tiere, Natur, Sport) aus Zeitungen
und aus dem Internet sieht es ja wieder anders aus.
Sind alle Bilder tabu?
Kommt halt drauf an ob der Rechteinhaber seine Rechte abtrat. Bei Zeitschriften wohl eher nicht der Fall, gibt aber ja im Netz mittlerweile dutzende Bilderdatenbanken wo man sich als Webdesigner etc. kostenlos / gegen Gebühr für die Mitgliedschaft auf der Fotoplattform bedienen darf. Prinzipiell: Vom handeln nach dem Motto „nehmen was einem gefällt“ ist eher abzuraten…
Restlichen Fragen kannst du eigentlich selbst beantworten.
Bei Fotos (z.B. Prominente, Tiere, Natur, Sport) aus Zeitungen
und aus dem Internet sieht es ja wieder anders aus.
Sind alle Bilder tabu?
Kommt halt drauf an ob der Rechteinhaber seine Rechte abtrat.
Woran sieht man das? Welche Klausel muss da abgedruckt sein oder muss man jedes mal den Besitzer fragen (der es vielleicht vorher geklaut hat…)?
Reicht das Fehlen einer Klausel?
Außerdem weiß ich immer noch nicht genau, wie es ist, wenn ein Privatmensch einem Unternehmen ein „geklautes“ Bild zur Bearbeitung überlässt. Davon kann der Unternehmer doch nichts wissen…
Bei Fotos (z.B. Prominente, Tiere, Natur, Sport) aus Zeitungen
und aus dem Internet sieht es ja wieder anders aus.
Sind alle Bilder tabu?
Kommt halt drauf an ob der Rechteinhaber seine Rechte abtrat.
Woran sieht man das?
Nirgends
Welche Klausel muss da abgedruckt sein
Keine!
oder muss man jedes mal den Besitzer fragen (der es vielleicht
vorher geklaut hat…)?
Ja!
Reicht das Fehlen einer Klausel?
Defintiv NEIN!
Außerdem weiß ich immer noch nicht genau, wie es ist, wenn ein
Privatmensch einem Unternehmen ein „geklautes“ Bild zur
Bearbeitung überlässt. Davon kann der Unternehmer doch nichts
wissen…
Vertraglich absichern, dass er alle Rechte an diesem Bild besitzt und du ihn ggf. haftbar machst.
angenommen, jemand braucht gewerblich eine große Auswahl an
Fotos, Bildern und Zeichnungen.
Eigene Fotos darf er ja bedenkenlos bearbeiten, drucken und
verkaufen.
jo.
Die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen müssen berücksichtigt werden. Des Weiterern dürfen die Personen nicht in einem falschen Kontext verwendet werden; für Werbung zumeist auch nicht…
angenommen, jemand braucht gewerblich eine große Auswahl an
Fotos, Bildern und Zeichnungen.
In diesem Fall geht man auf Nummer sicher wenn man sich eine der zahlreichen Bildagenturen (google Suchbegriff „bildagenturen“ oder „Stockart“ )sucht und dort das Bild bzw. bild-Sammlungen (CD, DVD) entsprechend ersteht. Das kostet zwar, aber man besitzt dan die (Wieder)Verwertungsrechte.
Was ist für den Verkauf geeignet?
Hierzu ist am besten der Anbieter des Bildes bzw. der Urheber zu Fragen.
Wie ist es, wenn der Kunde ein Bild (aus der Zeitung, aus dem
Internet, aus dem eigenen Fotoalbum) zu dem Unternehmer
schickt?
Wenn der Kunde auch der Rechteinhaber des Bildes ist und dies auch so angibt ist das Ok.