Servus!
Wenn nun Partei B Privatbesitz des anderen „festsetzt“ (z.B.
Fahrrad anschließen): ist das dann eine „unzulässige Wegnahme“
oder wie nennt sich das?
Kann man so nennen. Mit etwas argumentativem Geschick kann man daraus einen lupenreinen Diebstahl machen oder zumindest „unbefugten Gebrauch eines Fahrzeuges“ - § 248b StGB. In jedem Falle verboten und strafbar.
Wenn Partei A die Polizei ruft - was könnten die tun, wenn
Partei B sich z.B. weigert, das Rad freizugeben?
Zum Beispiel das Fahrrad mit einem Bolzenschneider befreien. Wenn Partei B sich wehrt, kann die Polizei auch „unmittelbaren Zwang“ anwenden.
Ergänzende Frage: bei höheren Beträgen (im vierstelligen
Bereich)
Ein uraltes Märchen. 50 Euro sind für viele Menschen auch ne Menge Geld. Haben oder nicht haben ist da eine wichtige Frage.
gibts doch sowas wie ein beschleunigtes Verfahren;
Formular aus dem Laden; ca. 35 Euro Gebühr - dafür nen titel
vom Gericht. Könnte mir das jemand genauer erklären bitte?
Das Mahnverfahren kostet EUR 18,- an Gerichtskosten. Viele Anwälte arbeiten auch ohne Vorschuss, da bei kleinen Summen eine recht hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Geld vom Schuldner auch irgendwann kommt. Ansonsten betragen die Anwaltskosten EUR 34,80.
Okay okay, jetzt geht dasGeschrei wieder los, dass man ja für sowas keinen Anwalt braucht… ein Mandant von mir hat neulich im Internet einen Formularausfüllservice entdeckt, der mit dem frechen Spruch „Sparen Sie sich den Weg zum Anwalt“ wirbt. Die nehmen doch tatsächlich EUR 9,90 nur für den Versand eines ausgefüllten Formulars!!! Das hat mein Mandant ans Gericht geschickt und wenig später unbearbeitet zurückerhalten, weil voller formaler Fehler. Jetzt liegt die Sache doch beim Anwalt, aber die EUR 9,90 sind für immer verloren.