Recht am Bild von privatem Gegenstand

Hallo @all!

Folgender Sachverhalt sei angenommen:

Person A hat sein Auto durch diverse Tunig-Massnahmen incl. einem fast das ganze Fahrzeug umfassenden Airbrusch verschönert.

Beim Durchblättern eines Katalogs der Firma T für KFZ-Tuning-Zubehör findet er ein Bild seines Autos an mehrerern Stellen im Katalog, wo es zu Werbezwecken abgebildet ist. Da das Airbrusch ein Unikat ist, ist zu 100% sichergestellt, dass es sich um sein Auto handelt und nicht um ein ähnliches.

Person wurde weder gefragt ob das Bild verwendet werden darf, noch überhaupt darüber informiert. Wo das Bild entstanden ist ist unklar, evtl auf einem Auto-Treffen, an dem A mit seinem KFZ teilgenommen hat.

Hat A eine Möglichkeit gegen Firma T wegen der verwendung des Bildes vorzugehen? Sei es durch Verbieten der Verwendung oder durch finanzielle Forderung für die Nutzung des Bildes?

Danke schon jetzt für Antworten.

Gruß, Jan

Hallo, Jan,
der Airbrusher sollte der Katalogfirma eine saftige Rechnung schicken.
Natürlich sollte er sich auch gleichzeitig die Unterstützung eines Anwaltes suchen.

Gruß
Eckard (IANAL)

Huhu,

ich würde, bevor ich zu einem Anwalt gehe, versuchen mit der Firma Kontakt aufzunehmen. Erläutere ihnen den Sachverhalt und biete Ihnen einen Kompromiss an. Vielleicht kannst du ja einen Gutschein bekommen für Zukünftige Einkäufe. Wenn die sich nicht darauf einlassen, dann kannst du immer noch zum Anwalt gehen.

Grüße
Michael

Hallo Jan;

Wo das Bild entstanden ist ist unklar, evtl auf einem Auto-Treffen,
an dem A mit seinem KFZ teilgenommen hat.

Schau Dir mal die teilnahmebedingungen zu den letzten treffen mal an, vielleicht gibt es ja irgendeinen Passus, dass die Preissponsoren Bilder von deinem Gefährt nutzen dürfen…

Person wurde weder gefragt ob das Bild verwendet werden darf,
noch überhaupt darüber informiert.

Bist du dir da wirklich sicher ?

Ciao maxet.