Durch eine Diskussion in einem anderen Brett hier ist bei mir eine Frage aufgekommen, vielleicht kann jemand was dazu antworten…
Das Gesetze manchmal schwer zu verstehen sind ist eine Sache, oft ist es aber auch so, das man selbst nach intensivem Prüfen der Lage nicht aussagen kann, wie ein Fall zu beurteilen ist. Mir ist klar das in Gesetzen nicht jeder mögliche Einzelfall behandelt werden kann, ausserdem wird sich die Lage in der Zukunft sicherlich ändern, durch technische Entwicklungen, Änderungen der gesellschaftlichen Normen usw.
Aber ist die Situation nicht unbefriedigend? Es gibt keine Möglichkeit vorab zu klären, ob z.B. etwas erlaubt ist oder nicht. Man kann natürlich Anwälte um ihre _Meinung_ fragen oder teure Gutachten in Auftrag geben, aber eine Garantie besteht nicht.
Einzig ein Musterprozess bis zum Ende durchgefochten klärt die Sachlage.
Oder gibt es doch ein anderes juristisches Mittel, um offene rechtliche Fragen zu klären?
Oder gibt es doch ein anderes juristisches Mittel, um offene
rechtliche Fragen zu klären?
Nein.
Aber wo ist das Problem? Damit steht die Juristerei doch nicht alleine da. Wenn Du ein Haus baust, beauftragst Du Architekt, Statiker etc., die das Fachwissen haben, und bezahlst sie dafür.
Mit einer Rechtsfrage geht man halt zum Anwalt, der das Fachwissen hat, und bezahlst ihn dafür. So what?
Wahrscheinlich wirst Du jetzt sagen: Jaaha, aber wenn der Architekt was rechnet, dann kann ich mich darauf verlassen, und der Anwalt gibt mit keine Garantie. Das ist aber so nicht ganz richtig: Erstens machen auch Architekten Fehler und zweitens muß der Anwalt Dir unter Berücksichtigung der zu Deinem Problem ergangenen Rechtsprechung einen vollständigen und richtigen Rechtsrat erteilen. Stellt sich heraus, daß er Dich falsch beraten hat, hast Du Schadenersatzansprüche gegen ihn.
Aber ist die Situation nicht unbefriedigend? Es gibt keine
Möglichkeit vorab zu klären, ob z.B. etwas erlaubt ist oder
nicht.
Doch die gibt es. Meist genügt ein einfach kurzes Nachdenken um festzustellen, dass ein bestimmtes Vorhaben möglicherweise nicht erlaubt ist. Und wenn man dieses Gefühl „das könnte ja verboten sein“ bestätigt haben will, kann man z.B. hier nachfragen. Die meisten Dinge das täglichen Lebens lassen sich leicht mittels §§ und Auszügen aus Komentaren klären. Und wenns komplizierter wird kommt Wotans Antwort ins spiel, genau wie beim Hausbau… Eine Hamsterbox kann fast jeder zusammenzimmern, für ein Wohnhaus braucht man ausgebildete Experten… So isses nun mal.
Das Gesetze manchmal schwer zu verstehen sind ist eine Sache,
oft ist es aber auch so, das man selbst nach intensivem Prüfen
der Lage nicht aussagen kann, wie ein Fall zu beurteilen ist.
Mir ist klar das in Gesetzen nicht jeder mögliche Einzelfall
behandelt werden kann, ausserdem wird sich die Lage in der
Zukunft sicherlich ändern, durch technische Entwicklungen,
Änderungen der gesellschaftlichen Normen usw.
Aber ist die Situation nicht unbefriedigend? Es gibt keine
Möglichkeit vorab zu klären, ob z.B. etwas erlaubt ist oder
nicht.
Also es ist ja nicht so, dass Rechtsfragen stets ungeklärt sind (wenn das so wäre, dann wären alle Gesetze verfassungswidrig). Ich würde mal so sagen, in mehr als 90% der praktisch vorkommenden Sachverhalte ist die Rechtslage unproblematisch und völlig klar. Den Ausgang eines Prozesses kann man oft wegen unklarer Beweislage nicht vorhersagen, selten wegen unklarer Rechtslage. Die Situation ist also nicht unbefriedigend und damit Fälle mit Auslegungsproblemen möglichst gering bleiben, muss die Qualität der Gesetzgebung möglichst hoch sein (das lässt halt in den letzen Jahren meist zu wünschen übrig).
Man kann natürlich Anwälte um ihre _Meinung_ fragen
oder teure Gutachten in Auftrag geben, aber eine Garantie
besteht nicht.
Einzig ein Musterprozess bis zum Ende durchgefochten klärt die
Sachlage.
Nein wenn schon die Rechtslage, nicht die Sachlage. Man bedenke aber, dass eine Gerichtsentscheidung keine allgemeine Verbindlichkeit erlangen kann.
Oder gibt es doch ein anderes juristisches Mittel, um offene
rechtliche Fragen zu klären?
Das Mittel ist die juristische Subsumption mit Hilfe der anerkannten Auslegungsmethoden. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Der Inhalt eines jeden Textes, Mickey Maus Comic bis zum BGB kann immer nur durch Interpretation ermittelt werden. Das ist alternativlos.
Das Gesetze manchmal schwer zu verstehen sind ist eine Sache,
oft ist es aber auch so, das man selbst nach intensivem Prüfen
der Lage nicht aussagen kann, wie ein Fall zu beurteilen ist.
Weil ich kein Jurist bin, übertrage ich das Problem auf einen Bereich, von dem ich etwas mehr verstehe:
„Dass Naturgesetze manchmal schwer zu verstehen sind ist eine Sache, oft ist es aber auch so, das man selbst nach intensivem Prüfen der Lage nicht aussagen kann, wie ein Fall zu beurteilen ist“.
Und weiter:
Aber ist die Situation nicht unbefriedigend? Es gibt keine
Möglichkeit vorab zu klären, ob z.B. etwas erlaubt ist oder
nicht. Man kann natürlich Anwälte um ihre _Meinung_ fragen
oder teure Gutachten in Auftrag geben, aber eine Garantie
besteht nicht.
Einzig ein Musterprozess bis zum Ende durchgefochten klärt die
Sachlage.
In gleicher Weise übertragen heißt das:
„Aber ist die Situation nicht unbefriedigend? Es gibt keine
Möglichkeit vorab zu klären, ob z.B. etwas machbar sein wird oder nicht. Man kann natürlich Physiker und Ingenieure um ihre Meinung fragen oder teure Studien in Auftrag geben, aber eine Garantie besteht nicht.
Einzig intensive Forschungs- und Entwicklungsbemühungen bis zum Ende durchgeführt, klären die Sachlage“.
Vielleicht hinkt der Vergleich ein bißchen. Dennoch gilt auf allen Sachgebieten, daß Problemstellungen für Laien undurchschaubar sein können und auch für einschlägige Fachleute erst nach mühsamer Bearbeitung zu einem Ergebnis zu führen sind.
Danke erstmal für die Antworten. Mir ist bewusst, das die „Unsicherheit“ nur in wenigen Fällen gegeben ist.
Der Anstoss war ein Thread in Audiobrett. Kopiergeschütze CDs dürfen nicht „geknackt“ werden. Die Frage ob analoge Kopien der CD erlaubt sind, oder auch eine verbotene Umgehung des Kopierschutzes darstellt wird auch unter Fachleuten unterschiedlich gesehen.
Da es sich hier nicht um besonders schwerwiegende Taten handelt, ist es kein grosses Problem, aber es betrifft viele Personen die evtl. illegale Handlungen tätigen.
Was soll man nun demjenigen antworten, der fragt ob er das darf? Geh lieber auf Nummer sicher und tue es nicht, wobei er womöglich auf seine erlaubten Nutzungsrechte verzichtet? Oder mach es ruhig, wird schon nix passieren wenn es denn nicht erlaubt ist.
Ich scheue mich vor dem Wort „unbefriedigend“, aber dem Grunde nach hast du natürlich Recht: Optimal wäre eine Situation, in der jeder stets ganz genau wüsste, wie die Rechtslage ist.
Wie du aber ja selbst schon ausgeführt hast, ist das nicht umsetzbar. Ein Gesetz, das so vereinfacht ist, das jeder es versteht, wird den Bedürfnissen des Rechtsverkehrs ganz sicher nicht mehr gerecht.
Was speziell die Verbotsgesetze angeht, so halte ich es allerdings für fragwürdig, was du sagst. Ich glaube, es wird fast nie eine Straftat begangen, ohne dass der Täter weiß oder zumindest ahnt, dass er einen Straftatbestand erfüllt. Kann er es beim besten Willen nicht wissen, greift ggf. § 17 StGB ein. Das ist zwar sehr selten, aber selten ist es eben nur, weil doch im Großen und Ganzen immer klar ist, wie die Rechtslage ist.
noch ein kleiner Zusatz, das wichtigste wurde ja schon gesagt.
Gesetze müssen allgemein gehalten werden, da die Anzahl der Fälle, die juristisch beurteilt werden müssen, aber durch verschiedene Details voneinander abweichen, viel zu groß ist.
Um jeden Fall gesetzlich erfassen zu können, gibt es nur 2 Möglichkeiten. Man versucht, alles zu regeln, oder man stellt allgemeine Prinzipen auf und wendet sie auf den jeweiligen Fall an.
Unser Recht hat die 2. Möglichkeit gewählt. Daher ist es der Hauptteil des rechtlichen Studiums, die Auslegung und Anwendung der Gesetze zu lernen. Dies bedarf einer sehr konkreten und komplexen Dogmatik, damit die Auslegung nachvollziehabr und auch Überprüfbar ist. Hierüber wird dann letztlich die Rechtssicherheit geschaffen.
Die USA haben mal versucht, ein Gesetzbuch zu entwerfen, in dem jeder Fall geregelt wird. Dies führt zu 2 erheblichen Problemen.
Nachdem man bei über 10.000 Seiten angekommen war, hat man aufgegeben…
Letztlich kann auch so nicht einmal ein einigermaßen überschaubarer Bereich der auftretenden Situationen geregelt werden. Das führt dann aber dazu, dass man keine anerkannte Auslegungstechnik mehr verwendet, die passt in diese Art Rechtssystem nicht, sondern eine Analogie zu bestehenen Regelungen. Und Analogien sind viel willkürlicher als Auslegungen mittels anerkannter Regelen. Daher sind die auch im Strafrecht verboten.
Gruß
Dea
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Die USA haben mal versucht, ein Gesetzbuch zu entwerfen, in
dem jeder Fall geregelt wird.
Man hat es ja auch ähnlich in Deutschland probiert mit dem allgemeinen preußischen Landrecht. Soweit ich mich erinnern kann hat sich das ja ebenfalls nicht durchgesetzt, da es sich mit im Gegensatz zu anderen zeitgleichen Kodifikationen (ABGB und Code civil) und den späteren (wie das BGB) auf Grund des übertriebenen Detailreichtumes nicht durchsetzen konnte. Also meine Rechtsgeschichte-Prüfung ist eine Zeit lang her, aber ich glaube doch das war so.