Getrennt Lebend

Hallo,

was heisst eigentlich „getrennt Lebend“? bzw. wie ist man mit dem Ex noch verbunden, wenn man bereits fast 3 Jahre getrennt lebt, nicht zusammen veranlagt wird und Lohnsteuerklasse 1 hat (und jeder 1/2 Kind auf der LStKarte hat - wusste gar nicht, dass es halbe Kinder gibt…)

Ist man für ihn „verantwortlich“, wenn er sich z.B. in finanzielle Schwierigkeiten bringt, arbeitslos wird o.ä.??

Danke für Eure Antworten

Chrisma

Hallo Chrisma,

es ist hierbei wichtig, ob eine Scheidung eingereicht worden ist. Dann nämlich setzt das Gericht das Ende der Ehezeit fest (was nichts mit dem Ende der Ehe zu tun haben muss, aber versorgungstechnisch relevant ist).

Auch versicherungstechnisch greift noch sehr vieles.

Außerdem wird der Trennungsunterhalt anders berechnet als der nacheheliche.

Viele Grüße
Jana

Getrennt Lebend lt. BGB
Hallo Jana,
ich bin jetzt ein bisschen verunsichert.
Bei weiteren Recherchen bin ich auf folgenden Paragrafen gestossen:

§ 1567.
(1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.

Du schreibst jedoch

es ist hierbei wichtig, ob eine Scheidung eingereicht worden ist.

Wie lange dauert(e) nun eine Ehe, versorgungstechnisch, die 2001 geschlossen wurde und die Partner seit 2003 nicht mehr zusammen leben??

Gruss
Chrisma