'Gefangen im Aufzug'

Hallo ihr Rechtsexperten,

Folgendes Szenario:
Person A fährt in einem Aufzug, plötzlich bleibt der Fahrstuhl stehen,
gleichzeitig fällt auch die Beleuchtung aus,
Person A versucht über das Notrufsystem hilfe zu holen, doch das funktioniert auch nicht,
Eine Meldeanlage nach außen gibt es auch nicht,
Eine Notbeleuchtung ist auch nicht vorhanden.
Die ganze Anlage ist Bj. 1971, und wurde noch nie modernisiert.
Nach einer Stunde Klopf und Rufaktion wurde Person A endlich befreit.
Wäre das ganze Nachts passiert, hätte das rufrn und klopfen bestimmt niemand bemerkt.
Person A hat seit diesem Erlebniss Angst den Fahtrstuhl zu benutzen,

Nach meinem Rechtempfinden, ist das Freiheitsberaubung, und Körperverletzung, wegen der psychischen Nachwirkungen.
oder wie seht Ihr das ??

Im vorraus besten Dank für eure Antworten
Michael

Servus!

Nach meinem Rechtempfinden, ist das Freiheitsberaubung, und
Körperverletzung, wegen der psychischen Nachwirkungen.
oder wie seht Ihr das ??

Nach meinem Rechtsempfinden sind grundsätzlich nur Vorsatztaten strafbar, und die wird man ja wohl keinem vorwerfen können. Dass Aufzüge steckenbleiben können, ist allgemein bekannt und dürfte wohl „allgemeines Lebensrisiko“ sein. Das allererste, wonach ich in einem Aufzug schaue, ist übrigens das TÜV-Siegel. Hat er keins, fährt er ohne mich.

Hi,

Nach meinem Rechtempfinden, ist das Freiheitsberaubung, und
Körperverletzung, wegen der psychischen Nachwirkungen.
oder wie seht Ihr das ??

Nach meinem Rechtsempfinden sind grundsätzlich nur
Vorsatztaten strafbar, und die wird man ja wohl keinem
vorwerfen können. Dass Aufzüge steckenbleiben können, ist
allgemein bekannt und dürfte wohl „allgemeines Lebensrisiko“
sein. Das allererste, wonach ich in einem Aufzug schaue, ist
übrigens das TÜV-Siegel. Hat er keins, fährt er ohne mich.

bezüglich der Freiheitsberaubung gebe ich Dir recht. Aber Körperverletzung ist auch bei Fahrlässigkeit strafbar. Die Frage ist halt, ob eine solche überhaupt stattgefunden hat und ob eine bestimmte Person (bzw. mehrere) diese schuldhaft verursacht hat.
Allein die Frage ob überhaupt eine Körperverletzung vorliegt, würde ich im Allgemeinen jedoch verneinen, da müßte schon ein Extremfall vorliegen. Und ob man diesen dann jemanden noch vorwerfen kann, wage ich auch zu bezweifeln, da die geschädigte Person dazu die entsprechende Konstitution mitbringen müßte. Wenn sie aber um ihre Ängste weiß, muß sie sich vorhalten lassen, daß sie überhaupt den Fahrstuhl benutzt hat.
Insofern komme ich auch zu dem Ergebnis, daß eine Strafbarkeit zu verneinen ist.

Gruß Stefan

2 „Gefällt mir“