Person A war vor ca. 1 Jahr Kunde der Deutschen Telekom. Vor ca. 1 Jahr zog Person A um kündigte vorher den Telekom Vertrag. Person A ist nun nicht mehr Kunde der Deutschen Telekom. Person B fand am 30.12.2005 einen Brief in dem Hausflur des Hauses (am schwarzen Brett) in dem Person A vorher wohnte. Der Brief ist von einem Inkasso Unternehmen, dass eine Rechnung von 3,25Euro für die Telekom einziehen soll. Die Rechnung hat sich inzwischen wegen gerichtlichem Mahnverfahren auf ca. 35 Euro erhöht. Hinzu kommt, dass der Brief falsch adressiert ist. Der Name der Person A ist falsch geschrieben. Soll sich Person A jetzt bei der Telekom melden? Muss Person A die Inkasso Gebühren zahlen? Oder ist absehbar das das Inkasso Unternhemen/Telekom aufgibt wegen der „Geringfügikeit des Betrages“? Ist Person A nach so langer Zeit noch verantwortlich dafür, wenn die Telekom/Inkasso Unternehmen nicht mehr die aktuelle Adresse haben?
Person A war vor ca. 1 Jahr Kunde der Deutschen Telekom. Vor
ca. 1 Jahr zog Person A um kündigte vorher den Telekom
Vertrag. Person A ist nun nicht mehr Kunde der Deutschen
Telekom. Person B fand am 30.12.2005 einen Brief in dem
Hausflur des Hauses (am schwarzen Brett) in dem Person A
vorher wohnte. Der Brief ist von einem Inkasso Unternehmen,
dass eine Rechnung von 3,25Euro für die Telekom einziehen
soll.
Hallo!
Du schreibst leider nicht, woraus deren Anspruch resultiert …
Vielleicht ist es noch ein offener Restbetrag, der zu Recht eingefordert wurde?
Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?
…
Rechtmäßigkeit kann so m.E.nicht beurteilt werden.
Die Rechnung hat sich inzwischen wegen gerichtlichem
Mahnverfahren auf ca. 35 Euro erhöht.
Meinst Du damit, daß bereits ein Vollstreckungsbescheid
erwirkt wurde? Oder handelt es sich um einen Mahnbescheid ?
Es besteht die Möglichkeit einer 14tägigen Widerspruchsfrist!
Hinzu kommt, dass der
Brief falsch adressiert ist. Der Name der Person A ist falsch
geschrieben. Soll sich Person A jetzt bei der Telekom melden?
Muss Person A die Inkasso Gebühren zahlen? Oder ist absehbar
das das Inkasso Unternhemen/Telekom aufgibt wegen der
„Geringfügikeit des Betrages“?
Sofern bisher noch keine Frist versäumt wurde: ggf. Widerspruch einlegen - siehe oben.
Ansonsten: Nach meiner Erfahrung wurde noch auf keinen Anspruch wegen Geringfügigkeit verzichtet. Die genannten 35 Euro mußten inzwischen ja auch vom Gläubiger verauslagt werden. Kurzum: Es kann ggf. erheblich teurer werden.
Also: Unbedingt Kontakt aufnehmen und klären und weitere Kosten als auch Ärger vermeiden!
Ist Person A nach so langer
Zeit noch verantwortlich dafür, wenn die Telekom/Inkasso
Unternehmen nicht mehr die aktuelle Adresse haben?
Falls der Anspruch der Telekom zu Recht besteht. Entstehende Kosten für aktuelle Anschriftenermittlung können dann von der Telekom ebenso
vom Schuldner beansprucht werden.