Kündigung wg Krankheit

Hallo
Wenn man wg einer Knie OP für ca.3Monate ausfällt,danach für ca 5 Wochen wieder arbeitet,dann im Haushalt verunfallt,kann man so ohne weiteres Fristgerecht gekündigt werden? Details:
Sicherheitsdienst mit 12Std Dienstzeit pro Schicht und viel Lauferei (Wachgänge),dann besagte Knie OP „mit OK vom Boss!“,krank für ca 3 Monate.Bei einem Haushaltsunfall „Renovierung“ 5 Woche later die Achillessehne angerissen.Boss angerufen,der sagt:„Kein Problem,werden sie gesund,Krank ist Krank-Ich kümmer mich um den Dienstplan.Gute Besserung“
2 Tage später Einschreiben mit Rückschein-Fristgerechte Kündigung!!
Ist das Rechtens?
Danke
André

Personenbedingte Kü. klappt meistens nicht
Aller Wahrscheinlichkeit nicht.
„Kü. wg. Krankheit“ ist eine Form der personenbedingten Kündigung. Für Krankheitskü. hat das Bundesarbeitsgericht ein Schema mit drei Merkmalen entwickelt, nach dem die Gerichte prüfen sollen, ob die Kü. gerechtfertigt ist:

  1. Es muß eine „negative Prognose“ bestehen, d.h. es muß zu erwarten sein, daß der Arbnehmer immer wieder erkrankt. Bei chirurgischen Krankheiten wie Deiner schon sehr problematisch.
  2. Wegen dieser Krankheiten müssen „betriebliche oder wirtschaftliche Interessen“ des Arbgebers ERHEBLICH beeinträchtigt sein, z.B. durch Lohnfortzahlungskosten. Dein Lohnfortzahlungsanspruch ist erschöpft. Dein Fehlen kostet den Arbgeber nichts.
  3. Schließlich muß noch eine „Interessenabwägung“ stattfinden (z.B. ob die Arbnehmer des Betriebes andauernd krank sind, dann stimmt etwas nicht). An der Stelle kommt viel Gummi herein.

Ende vom Lied: Ich sehe bei Dir weder eine negative Prognose noch einen wirtschaftlichen Schaden für den Arbgeber aus der ZWEITEN Arbeitsunfähigkeit. Du mußt Kü.schutzklage erheben. Aussichten gut.

Django

Danke

Habe Morgen Anwaltstermin!
Wollte nur Proforma wissen,wie die Sache aussieht.
Mir geht es auf den Sa… wie die Arbeitgeber mittlerweile mit Ihren „Neuzeit-Sklaven“ umgehen (wollen)!
Gruß
André

Solche Anfragen kann ich leiden
Gutgemeinter Tip: Such Dir Deinen Anwalt gut aus, und wenn Du ihn ausgesucht hast, dann vertraue ihm voll und ganz. Kommt Dir was komisch vor, dann sage das dem Anwalt. ABER BITTE NICHT HINTENRUM „KONTROLLIEREN“ WOLLEN; wenn ich mitkriege, daß ein Mandant meine Tätigkeit Dritten „zur Begutachtung vorlegt“, dann werfe ich ihn hochkant aus meiner Kanzlei. Ich habe hundertprozentig keine Lust, ständig einen Zweifrontenkrieg führen zu müssen (gegen den Prozeßgegner einen offenen und gegen meinen Mandanten einen versteckten fiesen). Deinem Anwalt wird es genauso gehen.

Django

Hallo,

na gut, morgen hast Du einen Beratungstermin und Anwalt Django hat ja auch schon seinen Kommentar abgegeben.

Wenn ich aber Deine Schilderung richtig verstehe, wurde die Kündigung nicht WEGEN, sodern WÄHREND der Krankheit ausgesprochen. Kündigung wegen Krankheit: Siehe erschöpfendes Posting meines Vorredners.
Kündigung während einer Krankheit: Wieso eigentlich nicht? Eine Krankmeldung zieht ja nun keinen besonderen Kündigungsschutz nach sich.
Kündigungen werden nicht selten wegen Krankheit oder häufiger Krankmeldungen ausgesprochen, aber vom AG längst nicht immer so begründet, um vor dem Arbeitsgericht nicht den Kürzeren zu ziehen.

Gruß
Wolfgang