Mangel an neuer Heizungsanlage

Guten Morgen!

Eine Person X hat vor zwei Monaten eine neue Heizungsanlage von einem Fachbetrieb eingebaut bekommen (Rechnung der Heizungsfirma wurde schon beglichen). Diese Heizung weisst jedoch einen Defekt auf (Der Fehler bzw. der Fehlercode wird im Display des Heizungskessels angezeigt). Die Person X hat den Fachbetrieb daraufhin gebeten, den Fehler zu beheben. Die Firma konnte jedoch keinen Fehler finden und ist wieder gefahren.

Der gleiche Fehler trat nunmehr wiederholt auf - die Firma war wieder bei der Person X und konnte wieder keinen Fehler finden, obwohl der Monteur die Fehleranzeige im Display gesehen hat.

Hinweis: Der Fehler bewirkt, dass die Sicherheitsschaltung der Heizungsanlage diese aufgrund des Fehlers abriegelt und folglich die Heizung nicht funktioniert.

Nun die Frage:

1.) Wie oft muss dem Fachbetrieb die Gelegenheit geben werden, den Fehler zu beheben?

2.) Kann die Person X verlangen, dass der Hersteller des Heizkessels auf Fehlersuche geht, da der Fachbetrieb diesen nicht finden kann.

3.) Sollte der Fehler weiterhin nicht behoben werden können, kann die Person X die Neulieferung der Heizungsanlage bzw. ein Teil der Anlage verlangen (z. B. Wandlung)?

4.) Kann der Fachbetrieb oder der Hersteller in den Fällen 2. und 3. einen (Teil-)Ersatz der Kosten von der Person X verlangen?

5.) Auf welche Rechtsvorschrift kann sich die Person X berufen?

Vielen Dank!

Gruß
Carsten

Hi,

hier geht es um die Sachmangelhaftung des Verkäufers. Alles wichtige ist in dieser FAQ dargelegt: FAQ:1152

2.) Kann die Person X verlangen, dass der Hersteller des
Heizkessels auf Fehlersuche geht, da der Fachbetrieb diesen
nicht finden kann.

Hierzu nur der Hinweis: der Kunde hat keine Vertragsbeziehung zum Hersteller, er kann also von ihm auch nichts verlangen.

Gruß Stefan