Versorgungsausgleich/Unterhalt nach Scheidung

Ich suche eine Info bzgl. folgender Sachlage:

Zwei Eheleute sind total 29 Jahre verheiratet. Nach 26 Ehejahren wurde durch die Ehefrau die Scheidung eingereicht, da der Ehemann ein aussereheliches Verhältnis pflegte.
Zu dem Zeitpunkt war der Ehemann schon Rentner. Die Ehefrau war bis zum Zeitpunkt der Hochzeit 18 Jahre berufstätig. Während der gesamten Ehedauer arbeitete sie nicht und erzielte kein Einkommen.

Der Ehemann erhält als Rentner 1650,- EUR BfA-Rente für 42 Berufsjahre. Hinzu kommt eine Firmenrente, die aber einvernehmlich dem Zugewinn zugerechnet werden soll.
Die Ehefrau wird in 3 Jahren ihre BfA-Rente für die 18 Berufsjahre vor der Ehe in Höhe von 400,- EUR bekommen.

Wie sind die Unterhaltsansprüche geregelt für:

· Trennungsunterhalt?
· Nachehelichen Unterhalt bzw. Versorgungsausgleich?

Wie hoch ist der Selbstbehalt des Ehemannes (Rentner, BRD-West) gegenüber der Ehefrau?

Unser Rechtsanwalt hat für den Trennungsunterhalt 650,- EUR errechnet, da der Ehemann 1000,- EUR Selbstbehalt hätte. Der nacheheliche Unterhalt könne nach seiner Aussage auch nie höher werden, da der Frau dann später die eigenen 400,- EUR angerechnet würden und der Mann nur noch die Differenz von 250,- EUR zahlen müsse. Damit verblieben dem Mann später 1400,- EUR und der Frau 650,- EUR.
Das kann doch nicht stimmen??! Aus meiner Laiensicht klingt es nicht logisch und nicht fair!
Unser RA sagte, die Frau müsse dann von ihrem Zugewinn leben…

Im Netz fand ich bisher keine klaren Infos. Es handelt sich ja auch eigentlich gar nicht um Unterhalt, da der Mann ja Rentner ist, sondern entsprechend dann um den Versorgungsausgleich, oder?!

Ich wäre froh über jeden Hinweis, Danke schon vorab an alle!

Viele Grüsse,

Christiane

Hallo Christiane,

Im Netz fand ich bisher keine klaren Infos.

Bin kein Fachmann, aber google mal unter „Aufstockungsunterhalt“.

Es handelt sich
ja auch eigentlich gar nicht um Unterhalt, da der Mann ja
Rentner ist, sondern entsprechend dann um den
Versorgungsausgleich, oder?!

Der Versorgungsausgleich wird auf jeden Fall gemacht. Interessant wird es aber erst richtig, wenn die Frau selber in Rente geht. Dann ändert sich der Selbstbehalt des Mannes.

Viel Glück
Jana