Internetprovider Tarifwechsel 14 Tage Rückgabe ?

Hallo

Nehmen wir mal an Mister X hat am 07.01.06 den Tarif von 5000 MB Freivolumen auf Flat umbestellt. Er hat aber bis zum 07.01.06 bereits 4500 MB verbraucht.
Jetzt bekommt er eine Rechnung wo der 5000 MB Tarif zum 07.01.06 in die Flat geändert wird. Die verbrauchten 5000 MB aber umgerechnet mit 50,00 Euro in Rechnung gestellt werden.
Mister X will nun von seinem 14-tägigen Rückgaberecht gebrauch machen oder auf Kunlanz hoffend die Flat rückwirkend zu werten oder den Tarifwechsel auf den nächsten Monatswechsel zu verschieben. (Der Download war ne einmalige Sache)

Nun weigert sich der Provider aber irgendetwas zu ändern. Er sagt das 14 tägige Rückgaberecht würde nicht greifen, da Mister X schon den Tarif genutzt hätte (klar, er hat ja weiterhin das Internet genutzt) und ausserdem wäre er ausreichend aufgeklärt worden und hätte dieses auch bestätigt.

Mister X will die 50 Euro einfach nicht bezahlen - was soll er machen?

Hallo

Die verbrauchten 5000 MB
aber umgerechnet mit 50,00 Euro in Rechnung gestellt werden.

Wenn 5GB frei sind, wofür ist dann die Rechnung?

Mister X will nun von seinem 14-tägigen Rückgaberecht gebrauch

Er hat kein Rücktrittsrecht. Und selbst wenn er eins hätte (oder der Anbieter kulant wäre), müsste er das bezahlen, was er schon benutzt hat. Oder kannst Du den Verbrauch zurückgeben?

Mister X will die 50 Euro einfach nicht bezahlen - was soll er
machen?

Ich habe letzten Monat für 50 Euro telefoniert und möchte das einfach nicht bezahlen - was soll ich machen?

Gruß
Axel

Wenn 5GB frei sind, wofür ist dann die Rechnung?

5 GB sind frei für einen Monat - der Vertrag wurde aber schon am 07.01. umgestellt also 5 / 30 x 7 also sind nur 1,16 GB für 7 Tage frei!!!

Mister X will nun von seinem 14-tägigen Rückgaberecht gebrauch

Er hat kein Rücktrittsrecht. Und selbst wenn er eins hätte
(oder der Anbieter kulant wäre), müsste er das bezahlen, was
er schon benutzt hat. Oder kannst Du den Verbrauch
zurückgeben?

Ich möchte das der alte Vertrag so weiterläuft, als wenn ich nicht umbestellt hätte. Sollte doch innerhalb von 14 Tage möglich sein.

Ich habe letzten Monat für 50 Euro telefoniert und möchte das
einfach nicht bezahlen - was soll ich machen?

hahaha - vielen Dank…

Wenn 5GB frei sind, wofür ist dann die Rechnung?

5 GB sind frei für einen Monat - der Vertrag wurde aber schon
am 07.01. umgestellt also 5 / 30 x 7 also sind nur 1,16 GB für
7 Tage frei!!!

Also ist die Rechnung nicht für 5GB, sondern für 4,5-1,16=3,34GB?

Ich möchte das der alte Vertrag so weiterläuft, als wenn ich
nicht umbestellt hätte. Sollte doch innerhalb von 14 Tage
möglich sein.

Warum?

Ich möchte das der alte Vertrag so weiterläuft, als wenn ich
nicht umbestellt hätte. Sollte doch innerhalb von 14 Tage
möglich sein.

Warum?

Na weil das ein einmaliger Download war und Mister X höchstens auf sagen wir 6 Gigabyte kommt! Dann zahlt er nur 1000 MB - sprich 10 Euro!!!

Naja ich sehe schon Mister X kommt hier nicht weiter. Er will doch nur wissen, ob er 14 Tage zeit hat Wiederspruch einzulegen???

Ich möchte das der alte Vertrag so weiterläuft, als wenn ich
nicht umbestellt hätte. Sollte doch innerhalb von 14 Tage
möglich sein.

Warum?

Na weil das ein einmaliger Download war und Mister X höchstens
auf sagen wir 6 Gigabyte kommt! Dann zahlt er nur 1000 MB -
sprich 10 Euro!!!

Nochmal: warum? Es steht doch wohl nirgendwo, daß Du bei einer Nutzungsdauer des Tarifs von nur einer Woche die volle Downloadmenge saugen darfst. Und wenn Du mal auf die Rechnung schaust, steht da unter Garantie, daß Du die Kosten des Tarifs für den Rest des Monats auch nicht bezahlen musstest.

Naja ich sehe schon Mister X kommt hier nicht weiter. Er will
doch nur wissen, ob er 14 Tage zeit hat Wiederspruch
einzulegen???

Du hast den Tarif selber gewechselt und wolltest das auch. Du hast den Tarif auch bereits benutzt. Es gibt kein Recht darauf, einen Vertrag erstmal zu nutzen und es sich dann doch anders zu überlegen. Also ganz deutlich: nein, Du hast kein Rücktrittsrecht. Es gibt kein Gesetz, aus dem eins hervorginge.