Umtausch & Rücktritt vom Kaufvertrag

Hallo,

angenommen, Kunde K kauft 2004 einen Monitor bei einem Elektrodiscounter E.
Der Monitor weist nun Fehler auf. Mit dem Hersteller wird nun ein Umtausch organisiert. Der neue (gebrauchte) Monitor hat den gleichen Fehler, ist zudem aber dreckig und hat Gebrauchtsspuren (der alte wurde sehr gepflegt!).
Mittlerweile weiß K, dass er kein Recht auf ein Neugerät hat…

Da der ausgewechselte Monitor nicht fehlerfrei ist, wird er jetzt erneut ausgetauscht. Der Kunde K befürchtet aber, dass auch der zweite Wandel nicht einwandfrei sein wird.

Kann er danach vom Kaufvertrag zurücktreten? Muss er sich dafür an den Hersteller oder an den Händler E wenden?

Was hat der Kunde noch für Rechte?

Ich habe bereits in FAQ:1152 geschaut und vermute, dass K ein Recht auf Rücktritt hat. Dieses Recht hat er laut § 438 BGB zwei Jahre lang.
Kann mir das jemand bestätigen?

Allerdings weiß K nicht, ob der Hersteller oder E den Betrag auszahlen muss.

Ich freue mich auf eine Antwort!

Gruß
Tato

Kannste knicken.

Zwei Jahre sind in diesem Fall wertlos, weil (materiell-rechtlich gesehen) der Fehler schon bei Gefahrenübergang vorgelegen haben muss und (prozessrechtliche gesehen) nur im ersten halben Jahr eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers wirkt.

Also: Kann der Käufer beweisen (!), dass der Fehler schon bei Gefahrenübergang (!) vorlag, hat er Ansprüche aus „Gewährleistung“, die er auch durchsetzen kann. Ansonsten: nix.

Levay

Danke für deine Antwort.
Muss Kunde K sich jetzt mit einem fehlerhaften und gebrauchten (Kratzer, Dreck) Monitor zufriedengeben?
Hat er wirklich keinerlei Rechte?

Guckst du hier:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Levay

Da der Austausch durch den Hersteller erfolgte, handelt es sich wohl um einen Garantiefall. Und in einem solchen ist ausschließlich relevant, was in den Garantiebedingungen geregelt ist. Diese muss der Garantiegeber auf Anforderung zur Verfügung stellen.

Gruß

S.J.

Danke für deine Antwort.
Muss Kunde K sich jetzt mit einem fehlerhaften und gebrauchten
(Kratzer, Dreck) Monitor zufriedengeben?
Hat er wirklich keinerlei Rechte?

Danke für deine Antwort.

Da der Austausch durch den Hersteller erfolgte, handelt es
sich wohl um einen Garantiefall. Und in einem solchen ist
ausschließlich relevant, was in den Garantiebedingungen
geregelt ist. Diese muss der Garantiegeber auf Anforderung zur
Verfügung stellen.

Nach langem Suchen habe ich jetzt auch die Garantiebedingungen vom Hersteller gefunden. Dort steht:
Diese dreijährige Kundendienst-Garantie gibt Ihnen Recht auf ein Ersatzgerät vor Ort, wenn ein Schaden oder Fehler an Ihrem Monitor festgestellt wird. XXX ist bestrebt, den Austausch innerhalb von 48 Stunden nach Eingang Ihres Anrufs stattfinden zu lassen.
…Die Garantie gilt ab dem Tag, an dem Sie den Monitor erworben haben. Während der darauffolgenden drei Jahre wird Ihr Monitor im Falle von Defekten, die von der Garantie abgedeckt werden, mindestens durch ein gleichwertiges Gerät ersetzt.
Das Ersatzgerät bleibt Ihr Eigentum und XXX behält den defekten Originalmonitor. Für den Ersatzmonitor gilt die gleiche Garantiefrist wie für Ihr Originalgerät, d.h. 36 Monate ab dem Anschaffungsdatum des Originalmonitors.

Gut, also ist es eindeutig in der Garantie. Doch wie oft der Monitor ausgetauscht wird und was passiert, wenn der Schaden nach x Mal nicht behoben werden kann, ist leider nicht festgelegt.

Gruß
Tato

Gut, also ist es eindeutig in der Garantie. Doch wie oft der
Monitor ausgetauscht wird und was passiert, wenn der Schaden
nach x Mal nicht behoben werden kann, ist leider nicht
festgelegt.

Ja, dann wird eben immer wieder ausgetauscht. Wenn nichts geregelt ist, frage ich mich, worauf du irgend einen Anspruch begründen könntest…

Gruß

S.J.