Sponsoring – Abwicklung (ABI – Zeitung)

Sponsoring – Abwicklung (ABI – Zeitung)

Ich bitte um Meldung, falls ich in diesem Forum falsch bin oder
ich das Ganze umformulieren soll!

Sehr geehrte Experten,

ich habe in Vertretung meiner Stufenkameraden und unseres ABI-
Zeitungsteams bzw. der Sponsoring AG einige Fragen zum Thema Werbung:

Wir werden unsere ABI - Zeitung selbstverständlich über Anzeigen
finanzieren. Wir haben bereits einige Unternehmen und Unternehmer in
der Regio angeschrieben. Teils haben wir Zusagen / Antworten per Mail
erhalten, die genauso formlos waren wie unser Anschreiben.

Ich überlege mir gerade, dass zwei Dinge rechtsverbindlich zu regeln
sind:

1). Verbindliche Zusage, dass die Anzeige vom Unternehmen in unser
2006er ABI – Zeitung geschaltet wird (Damit mir da keiner „5 vor 12“
abspringt!) sowie 2). eine verbindliche Zusage (Zahlungsziel
rechtsverbindlich machen?) über die Überweisung des Sponsorbetrags.

Hier stellt sich die Frage, wie wir dies formulieren müssten und ob
hier eine Unterschrift reicht / nötig ist, um die zwei Punkte zu
bestätigen?

Drittens stellt sich die Frage, wie die Praxisregelung im
Unternehmensalltag aussieht, wann müssten die Unternehmen zahlen bzw.
müssen wir in Vorleistung treten oder erhalten wir zuerst das Geld?
Würde Zweiteres uns die Sponsoren vertreiben?

Drittens stellt sich die Frage, wie wir aus Gründen der Absetzbarkeit
oder nur als reine Geste der Entlastung für das Unternehmen unsere
Rechnung gestalten, d.h. wann kann ein Unternehmen oder ein
selbstständiger Unternehmen seine Sponsoringbeiträge / Werbung
absetzen? Es sei angemerkt, dass wir an sich ja eine nicht-
kommerzielle Einrichtung / Magazin darstellen, werden wir dies durch
die Anzeigen und wie wirkt sich das für beide Parteien aus? Muss von
unserer Seite eine juristische (wenn das überhaupt geht) oder
natürliche Persönlichkeit angegeben werden, um eine Absetzbarkeit zu
ermöglichen?
Selbst wenn wir geschäftsfähig sind, stellt sich dann die Frage, ob
wir überhaupt autorisiert sind eine Rechnung auszustellen bzw. wie
diese aufgrund dessen gestaltet sein muss oder ob wir gar noch
gesonderte Behördengänge erledigen müssen, um rechtmäßig diese
Rechnungen (bis max. 200 €) auszustellen? Was ist mit Beträgen, von
unseren vorgegebenen Angeboten abweichen (z.B. will jemand für einen
runden Pauschalbetrag neben seiner Werbung in der ABI - Zeitung auch
noch ein Banner am ABI - Ball aufgehängt bekommen (wofür er eben
insgesamt mehr bezahlt, allein gesehen aber das Bannerformat im
Vergleich als Einzelpreis deutlich unter Wert an den Sponsor
„vergeben“ wird, sodass er rein Preis / Leistungsmäßig „gut“
dasteht.)), muss man dabei etwas beachten?

Ich danke recht herzlich für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

Philipp

Team: Name entfernt

Hallo Philipp

Du bist hier eher falsch, aber das ist ja auch keine Rechtsberatung,
die Du brauchst :wink:

1). Verbindliche Zusage, dass die Anzeige vom Unternehmen in
unser 2006er ABI – Zeitung geschaltet wird
2). eine verbindliche
Zusage (Zahlungsziel rechtsverbindlich machen?) über die
Überweisung des Sponsorbetrags.

Du musst ja eh bei den Firmen vorbeigehen um Inseratvorlagen zu
holen. Da lässt Du Dir ein Auftragsformular unterschreiben. Darauf
musst Du aufführen:

  • Eure Adresse (Schulklasse sowieso, vertreten durch sowieso)
  • Die Adresse des Sponsors
  • Die Grösse des Inserates
  • Die Art der Vervielfältigung (Druck, Kopie, schwarzweiss, farbig)
  • Die Auflage
  • Das Erscheinungsdatum
  • Die Zahlungskonditionen (z.B. zahlbar bei Erteilen des „Gut zum
    Druck“)

Drittens stellt sich die Frage, wie die Praxisregelung im
Unternehmensalltag aussieht, wann müssten die Unternehmen
zahlen bzw. müssen wir in Vorleistung treten oder erhalten wir
zuerst das Geld?

siehe oben z.B. bei „Gut zum Druck“. Das ist zwar im Voraus, aber Ihr
habt schon mal eine Vorleistung erbracht.

Drittens stellt sich die Frage, wie wir aus Gründen der
Absetzbarkeit oder nur als reine Geste der Entlastung für das
Unternehmen unsere Rechnung gestalten, d.h. wann kann ein
Unternehmen oder ein selbstständiger Unternehmen seine
Sponsoringbeiträge / Werbung absetzen?

Ihr schreibt die Rechnung wie die Aufträge mit Adresse eines
Schülers. Halt eben der, der bei der Firma den Kontakt macht.
Und am Schluss gebt Ihr den Sponsoren noch ein Belegexemplar, damit
die auch was in der Hand haben. Die Absetzbarkeit sollte Euch nicht
weiter kümmern.

Viel Spass
Heinz

Hallo Heinz,

vielen Dank für deine Antwort!
Eine ähnliche (etwas ausführlichere) Antwort habe ich hier erhalten:
http://www.traum-projekt.com/forum/94-steuer-recht-a…

Wie du siehst, habe ich noch einige Detailfragen gestellt, vielleicht sind die ja noch klärbar. Ich mache halt so etwas mehr oder weniger zum ersten Mal, sonst habe ich höchstens selbst gekauft oder keine so verbindliche Rechnung benötigt. :wink: