Hallo Experten,
wenn ein Betrieb in der Kantine, ohne zuvor die MA informiert bzw. deren Einwilligung eingeholt zu haben, einen Kalender aufhängt in dem alle Geburtstage aufgelistet sind, verstösst das gegen den Datenschutz?
Ich habe schon ein wenig herumgegoogelt, aber die gefundenen Angaben sind doch recht allgemein gehalten.
Wenn nein: welche Daten fallen unter den Datenschutz?
Ich kenne das aus der Schule meiner Kinder. Bevor z.B. eine Telefonliste erstellt werden kann müssen alle dort genannten zuvor explizit schriftlich ihre Einwilligung erklären. Begründet wird dies mit dem Datenschutz.
Welcher § käme hier zur Anwendung?
Ich danke für alle Hinweise.
Gruss Sebastian
Hallo Experten,
wenn ein Betrieb in der Kantine, ohne zuvor die MA informiert
bzw. deren Einwilligung eingeholt zu haben, einen Kalender
aufhängt in dem alle Geburtstage aufgelistet sind, verstösst
das gegen den Datenschutz?
Ja, das verstößt gegen §§ 4, 5 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
Ich habe schon ein wenig herumgegoogelt, aber die gefundenen
Angaben sind doch recht allgemein gehalten.
Wenn nein: welche Daten fallen unter den Datenschutz?
Zumindest personenbezogene, also solche, die Rückschlüsse auf die Person zulassen (Name, Adresse, Geburtsdatum)
Ich kenne das aus der Schule meiner Kinder. Bevor z.B. eine
Telefonliste erstellt werden kann müssen alle dort genannten
zuvor explizit schriftlich ihre Einwilligung erklären.
Richtig!
Begründet wird dies mit dem Datenschutz.
Welcher § käme hier zur Anwendung?
§§ 4, 5 BDSG
Ich danke für alle Hinweise.
Gruss Sebastian
Grüße
baba
Hallo baba,
das ging ja fix 
Herzlichen Dank für die Infos. Ich werde mich da mal einlesen.
Gruss Sebastian
Ergänzungsfrage
Hallo,
wie verhält es sich denn mit einer in der Firma von jedem MA einsehbaren Excelliste, in der neben den Urlaubstagen und Dienstreisen auch die Krankheitstage vermerkt sind ?
Gruß
S.J.
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