Zwangsvollstreckung

Hallo,

die Zwangsvollstreckung ist das Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung der mit einem Vollstreckungstitel titulierten Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner. Die Zwangsvollstreckung darf auf Grund des staatlichen Gewaltmonopols nur durch staatliche Stellen betrieben werden. So die Definition nach „Wikipedia“. Bezieht sich die Zwangsvollstreckung immer nur auf das Schuldrecht, oder können damit auch dingliche Rechte (Übertragung des Eigentumsrecht) vollzogen werden. Anspruch ist einerlei, aber Gläubiger und Schuldner beziehen sich doch immer auf das Schuldrecht?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hi,

natürlich können auch eigentumsrechtliche Ansprüche vollstreckt werden. Dein Hinweis auf die Begriffe „Gläubiger“ und „Schuldner“ als (zumeist) Beteiligte des Schuldrechts ist zwar richtig, wird aber in den Falschen Kontext gesetzt.

Vollstreckt werden Ansprüche aus Verträgen (aber auch jegliche andere, es gibt viele gesetzliche Ansprüche). Die von Dir gestellte Frage, ob etwa auch der Ansprüch auf Eigentumsübertragung vollstreckt werden kann, bezieht sich nun aber auf den „Inhalt“ des jeweiligen Vertrages. Das ist eine ganz andere Geschichte.

Wenn 2 Personen einen Kaufvertrag über ein Auto schließen, dann ist der eine Gläubger und der andere Schulder der Eigentumsübertragung des KFZ. Umgekehrt es der andere Gläubiger und der Eine Schuldner des Kaufpreises. Beide Ansprüche können vollstreckt werden und bei beiden handelt es sich um Ansprüche auf Eigentumsübertragung.

Der Unterschied ist nur. Der Zahlungsanspruch wird durch Pfändung und Verteigerung vollstreckt und das Geld dann ausgekehrt. Für den Eigentumsübertragungsanspruch kann die nötige Erklärung des Schuldners ersetzt werden.
Gruß
Zehelein

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Hallo!

die Zwangsvollstreckung ist das Verfahren zur zwangsweisen
Durchsetzung der mit einem Vollstreckungstitel titulierten
Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner. Die
Zwangsvollstreckung darf auf Grund des staatlichen
Gewaltmonopols nur durch staatliche Stellen betrieben werden.
So die Definition nach „Wikipedia“. Bezieht sich die
Zwangsvollstreckung immer nur auf das Schuldrecht, oder können
damit auch dingliche Rechte (Übertragung des Eigentumsrecht)
vollzogen werden. Anspruch ist einerlei, aber Gläubiger und
Schuldner beziehen sich doch immer auf das Schuldrecht?

Die Parteien heißen ja auch nicht unbedingt Gläubiger und Schuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren. Also im Zwangsvollstreckungsverfahren kann grundsätzlich jeder titulierte Anspruch durchgesetzt werden, egal ob Schuld-, Sachen- oder Familienrechtlich etc. das ist ganz egal.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

Also im Zwangsvollstreckungsverfahren kann grundsätzlich jeder
titulierte Anspruch durchgesetzt werden, egal ob Schuld-,
Sachen- oder Familienrechtlich etc. das ist ganz egal.

Woran ist dabei zu denken ? Die Gewährleistung des Besuchsrechtes des vaters ? Oder meinst du den geschuldeten Unterhalt/Versorgungsausgleich/Zugewinnsausgleich ?

fragt sich maxet.

Hallo!

Also im Zwangsvollstreckungsverfahren kann grundsätzlich jeder
titulierte Anspruch durchgesetzt werden, egal ob Schuld-,
Sachen- oder Familienrechtlich etc. das ist ganz egal.

Woran ist dabei zu denken ? Die Gewährleistung des
Besuchsrechtes des vaters ? Oder meinst du den geschuldeten
Unterhalt/Versorgungsausgleich/Zugewinnsausgleich ?

Ja das alles meine ich u.a.

Gruß
Tom