Hi,
Wenn man bereits seit 16 Jahren mobile Sammel-Werbeflächen
(Lkw.-Anhänger, keine Auflieger) auf dem eigenen Land
innerhalb der Ortsgrenzen einer Stadt betreibt
Muss ich nachfragen: Was bedeutet „auf eigenem Land“ - auf dem eigenen Grundstück?
Was bedeutet: Werbeflächen „betreiben“? Erklär mal genau, worum es geht.
- Kann die Stadt jetzt ohne Weiteres verlangen, diese
Werbeflächen zu entfernen?
das kommt darauf an.
- Auf welcher gesetzlichen Grundlage kann dies überhaupt
erfolgen?
Da der Anhänger nicht im öffentlichen Straßenraum steht nach der Bauordnung. Auch mobile Werbeanlagen können bei entsprechender Größe (bei LKW-Anhängern kein Problem) baurechtlich relevante Anlagen sein. Sie müssen nicht fest mit dem Erdboden verbunden sein. Sie bedürfen dann einer Baugenehmigung. Wenn diese nicht vorliegt, kann die Entfernung angeordnet werden.
Manchmal auch nach dem StVG, wenn große Werbeanlagen (Einzelfallentscheidung) vom Straßenverkehr ablenken.
- Gibt es, bzw. nach wievielen Jahren haben solche Dinge
Bestandsschutz?
Wohl nicht. Bestandsschutz gibt es nur dann, wenn ein Bauwerk oder sonstige bauliche Anlage früher einmal rechtmäßig (also auch mit Genehmigung) errichtet worden ist und sich die Rechtslage dann so geändert hat, dass sie jetzt rechtswidrig ist. Der Bestandsschutz schützt die Anlage dann und gewährt zT. auch Erhaltungs- und Erweiterungsmaßnahmen.
- Kann eine andere Werbefirma, die Werberechte in der Stadt
erworben hat, die Räumung solcher Werbeflächen verlangen wenn
diese auf einem Privatgrundstück stehen?
Nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften kann die Werbefirma selbst das nicht. Ob es hier in dieser speziellen Thematik zivilrechtliche Ansprüche gibt, kann ich nicht sagen. Dazu gibt es zu wenig Informationen.
- Wie lange darf ein Lkw.-Anhänger auf einem Privatgrundstück
stehen?
Das kann so nicht gesagt werden. Wenn er dort als feste Einrichtung (nicht notwendig mit dem Boden verbunden) hingestellt wird, bedarf er je nach Größe (das kann jetzt hier nicht festgestellt werden) einer Baugenehmigung. Hat er die nicht, darf er dort nicht stehen.
- Wenn die Stadt etwas gegen die auf dem Anhänger montierten
Werbeflächen hat, was währe, wenn ich einfach eine normale
Plane mit diversen Werbungen bedrucken lasse und den Anhänger
damit bespanne (als Abdeckung der Ladefläche)? Man könnte ja
den Anhänger auch mit landwirtschaftlichen Produkten wie z. B.
Stroh beladen und diese Abdeckplane dann als Schutz dafür
rechtfertigen.
Das würde nichts bringen. Wie gesagt, es geht hier, da es sich nicht um öffentlichen Verkehrsgrund, sondern Privatbesitz handelt, um den Anhänger als solchen, der hier als baurechtlich relevante Werbeanlage dient. Ob das mittels Plane oder was auch immer geschieht, ist irrelevant.
Sollte die Stadt nach dem StVG vorgehen (Gefährdung des Straßenvekehrs durch übergroße Werbung), ist das nicht anders.
- Brauchen Pkw. oder Lkw. Überhaupt eine Genehmigung für das
Bedrucken mit Werbung?
Für das Bedrucken selbst nicht, aber für die anschließende Verwendung. Das kommt darauf an.
Wenn diese auf privatem Grund stehen, dann braucht man für das Aufstellen einer mobilen Werbeanlage eine Baugenehmigung.
Wenn diese im Straßenverkehr zum alleinigen oder überwiegenden Zwecke der Werbung genutzt werden, dann bedarf es einer straßenrechtlichen Sondernutzungsgenehmigung.
- Welche Fahrzeuge dürfen Werbeaufdrucke tragen?
Gibt es keine Unterschiede. Wohl keine Polizeifahrzeuge…
- Dürfen auf einem Privatgrundstück Werbeträger angebracht
werden (Wände am Haus oder Mauer etc.)?
Wie schon gesagt, das bedarf je nach Größe einer Baugenehmigung.
Danke für Eure Antworten!
Bitte
Dea