Handwerker schickt keine Rechnung

Hallo,
(ähnlich zum Artikel" Händler schickt keine Rechnung")
würde ein Handwerker eine Dienstleistung erbringen ,mit Material und
Arbeitskraft und hätte nach 8 Monaten (nach Abschluss der Arbeiten)
noch keine Rechnung geschickt,wie müßte man sich -rechtlich- korrekt
verhalten?
J-P

Hallo zurück,
wenn schon gezahlt ist, und man braucht nur eine Rechnung für die Buchhaltung etc., so muss man dafür den Zivilrechtsweg einschlagen. Also im Streitfall Klage auf Erstellung einer Rechnung einreichen.

Ist noch nicht gezahlt und verlangt der Handwerker einfach keine Bezahlung, so sehe ich da keine Pflicht des Kunden, dem Handwerker nachzulaufen.
Gruss
Derr

Ist noch nicht gezahlt und verlangt der Handwerker einfach
keine Bezahlung, so sehe ich da keine Pflicht des Kunden, dem
Handwerker nachzulaufen.

Also einfach warten , ob noch irgendwann eine Rechnung kommt?
Hätte Mann kein Problem mit.Hauptsache, das es rechtlich in Ordnung wäre…