Ich habe einen neuen Freund, mit dem ich mir auch noch ein
Kind wünsche.
Da ich aber auch gerade erst bei meinem Mann ausgezogen bin
und mein Anwalt sagte, daß es ca. 1 1/2 Jahre dauern kann bis
ich geschieden bin, habe ich folgende Fragen:
Wenn ich schwanger werde bevor ich geschieden bin, ist das
Kind doch ein eheliches?
Hallo!
Ja, natürlich und zwar ist es dann das Kind Deines Mannes. Wartet also lieber noch damit, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Der Taufschein trägt dann den Namen Deines Mannes als Vater.
Kann ich, obwohl ich noch nicht so lange getrennt lebe, das
Trennungsjahr früher ansetzen, damit ich früher geschieden
werde?
Kannst Du ohne weiteres, darfst es aber eigentlich nicht. Aber, wenn Dein Mann einverstanden ist, also mitmacht, kann das Trennungsjahr ganz plötzlich vorbei sein.
Was hat es für Folgen, wenn das Kind ein „Eheliches“ wird? Muß
mein Mann theoretisch dafür Unterhalt zahlen?
Ja, muß er!!
Muß er einen
Vaterschftstest machen lassen oder iwe läuft das von statten?
Du mußt das beantragen, wenn Du nicht möchtest, daß es sein Kind wird. Das geht alles. Nur für Deinen Mann etwas peinlich, wenn er im Gesundheitsamt die Blutprobe nehmen läßt und sämtliche angestellten Frauen (Ärztinnen, MTA s usw.) grinsend dabei zusehen, weil sie glauben, da ist wieder einer erwischt worden und muß bald löhnen. Aber es funktioniert.
Gruß von Werner, der das alles schon mal mitgemacht hat.
Bin gespannt auf eure Antworten!!