Hallo,
Herr W aus G. hat am 2. Advent bei Herrn E aus K. Ware bestellt und per Vorkasse überwiesen. Herr E. hat eine Teillieferung ausgeführt; die Ware ist aber so nicht funktionsfähig. Herr W. ht mehrfach angenahnt.
Herr E. aus K. ist zwischenzeitlich weder telefonisch noch per e-mail erreichbar und auch die Homepage funktioniert mittlerweile nicht mehr.
Was kann Herr W. aus G. tun, um von Herr E. aus K. das gezahle Geld wieder zurück zu erlangen?
Gruss
HWW