Handy Vertragsverlängerung

Hallo,

ein, sagen wir mal 0****ion Vertrag, läuft 2 Jahre. Nach den 2 Jahren wird er schriftlich vom Kunden gekündigt am 7.1. sagen wir mal. Da die Frist verpasst wurde, läuft er nun noch eine Weile. Die Frage ist, wie lange?

Meiner Meinung nach müßte er doch spätestens nach 3 Monaten zum ende des Monats, also Ende April auslaufen. Spielen die AGBs des Anbieters dabei eine Rolle? Wurde das mal gerichtlich/gesetzlich festgelegt? Oder ist hier ein Vertragsende zum Jahresende (dann lief der Vertrag also 3 Jahre) vom Anbieter zu akzeptieren?

Vielen Dank

Hallo,

Hallo, Matthias!

ein, sagen wir mal 0****ion Vertrag, läuft 2 Jahre. Nach den 2
Jahren wird er schriftlich vom Kunden gekündigt am 7.1. sagen
wir mal. Da die Frist verpasst wurde, läuft er nun noch eine
Weile. Die Frage ist, wie lange?

Im „Normalfall“ verlängert sich die Vertragslaufzeit um weiter 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wurde. Das heisst auf gut deutsch: Wenn du´s verpennt hast, den Vertrag zu kündigen, hast du ihn noch ein weiteres Jahr „an der Backe“.

Meiner Meinung nach müßte er doch spätestens nach 3 Monaten
zum ende des Monats, also Ende April auslaufen.

Kommt auf den Anbieter und die Vertragsbedingungen an.

Spielen die AGBs des Anbieters dabei eine Rolle?

Klar, wofür sollte er sie denn sonst verfassen?

Wurde das mal gerichtlich/gesetzlich festgelegt? Oder ist hier ein
Vertragsende zum Jahresende (dann lief der Vertrag also 3
Jahre) vom Anbieter zu akzeptieren?

Das ist (in deinem Fall „leider“) so zu akzeptieren. Mit der Laufzeit von 3 Jahren.

Wenn es ein Anbieter wollte, könnte er auch ne Vertragsverlängerung von 5 Jahren an die Mindestvertragslaufzeit ranhängen (ein „Vertoss gegen die guten Sitten“ mal aussen vor gelassen). DU entscheidest, was du unterschreibst. Die AGB sind meiner Erfahrung nach meist „wasserdicht“.

Und du solltest nichts unterschreiben, was du nicht genau gelesen u verstanden hast.

Vielen Dank

Gruss

Mutschy

Hallo mutschy,

danke für deine Antwort.

ICH habe nichts unterschrieben! Und AGBs sind auch nicht das, was sie versprechen. Es gibt genug Beispiele, wo diese nicht gültig sind, obwohl man sie unterschrieben hat. Und genau da wollte ich darauf hinaus.

Meine Spekulation war, dass diese Verlängerung um 1 Jahr nicht gültig wäre, sondern eben nur eine 3 monatige.

Gruß

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn es ein Anbieter wollte, könnte er auch ne
Vertragsverlängerung von 5 Jahren an die
Mindestvertragslaufzeit ranhängen (ein „Vertoss gegen die
guten Sitten“ mal aussen vor gelassen).

Bist du da sicher? Woraus ergibt sich denn beim Vertragsabschluss die Beschränkung auf zwei Jahre? Doch wohl § 307 BGB, oder?

DU entscheidest, was
du unterschreibst. Die AGB sind meiner Erfahrung nach meist
„wasserdicht“.

Und was genau qualifiziert dich, AGB auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen? Kannst du das denn, bist du da juristisch entsprechend gebildet?

Und du solltest nichts unterschreiben, was du nicht genau
gelesen u verstanden hast.

Das ist natürlich grober Unfug, weil die meisten Verwender niemals verstehen würden, was in AGB steht. Wenn man nur unterschreiben dürfte, was man versteht, hätte kaum noch jemand ein Bankkonto.

Levay

PS. Verwender = Verbraucher
Habe natürlich Verbraucher gemeint.