Mann A und Frau B bekommen ein Kind, Frau B gibt aus nicht bekannten Gründen keinen Vater an. Nach drei Jahren kommt die Trennung und die beiden einigen sich vorerst gütig. Nach weiteren drei Jahren will nun Vater A als Vater anerkannt werden, da der Umgang mit Frau B immer willkürlicher wird und er seine Rechte als Vater einfordern will.
Die Frage: Kann er eine Vaterschaftsanerkennung einklagen, gibt es so etwas wie einen Schlichter und welche Rechte besitzt er als offensichtlicher aber nicht anerkannter Vater?
Also, ich verstehe das richtig: Die beiden waren nicht verheiratet, ja?
Weil nämlich --> Vater ist der Mann, der mit der gebährenden Frau zum Zeitpunkt, da das Kind rauschflutscht, verheiratet ist.
Zweite Möglichkeit ist die Vaterschaftsanerkennung, dafür muss die Mutter aber zustimmen. Das wird hier ja wohl nicht passieren.
Dann bleibt nur noch die Feststellung durch das Gericht. Vgl. dazu die folgenden §§ des BGB:
1592
1594
1595
1597
1600 d
Levay
Hallo
Nur eine Idee: Falls das Kind Sozialleistungen vom Staat bekommt, da ja keine Vater „vorhanden“ ist, wird doch der Staat ein Interesse daran haben, den Vater festzustellen.
Viele Grüße
Thea
Hallo erst mal,
-
Er kann seine Vaterschaft einklagen. Rechtsanwalt nehmen und beim Familiengericht Klage auf Vaterschaftsfeststellung einreichen.
-
Rechte als offensichtlicher(?) aber nicht anerkannter Vater hat er KEINE, NIX, NIENTE - Sollte er Unterhalt für das Kind zahlen: SOFORT EINSTELLEN! da es nicht sein Kind ist (rechtlich gesehen), braucht er auch keinen Unterhalt zu zahlen.
Wenn Sie Geld sehen will, muss ein offizieller Vater her! -
Gütliche Einigung: Die Eltern gehen mit eigenem Personalausweis und Geburtsurkunde des Kindes zum örtlichen Jugendamt und lassen dort die Vaterschaft per Urkunde anerkennen. Wenn beide die Urkunde unterschreiben hat das Kind sofort einen Vater.
- Es ist auch möglich dass nur der Vater vor dem Jugendamt erscheint und die Vaterschaft zu dem Kind anerkennt, das Jugendamt fordert dann die Mutter auf dieser Vaterschaftsanerkennung zuzustimmen. Tut sie das freiwillig,Glückwunsch! Tut sie´s nicht: Pech gehabt und ab zu Nr. 1 oben!
Praxistipp: Unterhalt einstellen und abwarten was die Mutter tut. Sollten Sozialleistungen an die Kindsmutter gezahlt werden, die entsprechende Behörde (ARGE ect.) darüber informieren, dass man der biolog. Vater ist, und gerne der offizielle werden würde, bisher Unterhalt gezahlt hat und auch weiterhin bereit dazu wäre , die Mutter aber der Vaterschaft nicht zustimmt.
Grüsse
dragonkidd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die gütliche Elnigung über das Jugendamt ist mit Sicherheit die günstigste.
Und die einfachste.
Gruß
Peter
Vielen Dank für die schnellen und aussagekräftigen Antworten.
Gruß Beate