Bonnie und Clyde lassen sich scheiden

Hallo zusammen,

gehen wir mal davon aus, dass Bonnie und Clyde sich scheiden lassen
wollen.
Sie haben keinen Ehevertrag, weswegen ich annehme, dass sie
Gütertrennung haben.
Das wiederum bedeutet, dass alles, was sie zusammen während der Zeit
auf ihren Raubzügen erbeutet haben, aufteilen müssen.
Dazu stellen sich den beiden folgende Fragen:

  1. Welcher ist der Berechnungswert für die Teilung, z.B. beim Auto?
    a) als sie das Auto geklaut haben
    b) der aktuelle Restwert
    Müsste also Clyde den Wagen verkaufen und von diesem Wert wird dann
    halbe halbe gemacht?
  2. Bonnie und Clyde haben nie ein Auto geklaut sondern haben es
    gewöhnlich finanziert. Wie wird dann geteilt?
    a) Preis als sie es finanziert haben
    b) Aktueller Wert
    c) Aktueller Wert - aktuelle Schulden
    Zu c) Was passiert, wenn die Restschulden höher sind als der aktuelle
    Wert des Wagens: Werden dann auch die Restschulden geteilt?
  3. Bonnie und Clyde sind nach ein paar Ehejahren getrennt auf
    Streifzug gegangen. Jetzt ist das Jahr rum und sie wollen sich
    scheiden lassen.
    Müssen die Güter, die während des Trennungsjahres getrennt erworben
    wurden auch geteilt werden. Sprich, wenn Bonnie erfolgreich eine Bank
    in dieser Zeit allein ausgeraubt hat, muss sie dann diesen Betrag mit
    Clyde teilen?
    Und wenn Clyde in dieser Zeit ein Haus gestohlen hat, muss er dieses
    dann mit Bonnie teilen?
    Und wenn Clyde ein guter Mensch war und das Haus auf Kredit gekauft
    hat, muss Bonnie dann zur Hälfte für diesen Kredit aufkommen?

Danke
Kay

Nur zur Begrifflichkeit
Hallo!

Sie haben keinen Ehevertrag, weswegen ich annehme, dass sie
Gütertrennung haben.

Die Annahme ist falsch.

Das wiederum bedeutet, dass alles, was sie zusammen während
der Zeit
auf ihren Raubzügen erbeutet haben, aufteilen müssen.

Das ist wohl richtig, hat nur nicht den Namen Gütertrennung. Denn die Gütertrennung muss man vereinbaren. Was Du meinst heißt Zugewinngemeinschaft und ist der Regelfall, also der gesetzliche Güterstand.

Florian

Hallo Kay,

Sie haben keinen Ehevertrag, weswegen ich annehme, dass sie
keine Gütertrennung haben, also Zugewinngemeinschaft.

Das gilt m.W. in Deutschland, Bonnie & Clyde waren in USA, dort gilt anderes Recht m.W. - Dein Beispiel ist wohl für ein deutsches Ehepaar?!

Genaueres für Deinen hypothetischen Fall kann Dir ein Anwalt für Scheidungsrecht sagen.

Ich kann nur von mir aus gehen, bei meiner Scheidung waren folgende Punkte wichtig:
Der Zugewinn zwischen Tag der Eheschließung und Tag der amtsgerichtlich ausgesprochenen Scheidung (das Trennungsjahr zählte zur Ehezeit) wurde genau ausgerechnet und aufgeteilt:
Alle „Gewinne“ wie z.B. vergrößertes Vermögen in Geld, Sachwerten (Auto oder Haus oder kapitalbildende Lebensversicherung - Alles zum Zeitwert!) wurden mit allen „Verlusten“ wie z.B. Schulden (offene Dispokredite und Kreditschulden und sonstige Verbindlichkeiten, abzüglich des Schuldenstandes bei Eheschließung) verrechnet, und die Differenz hatte der in Geld auszugleichen, der sich besser gestellt hatte während der Ehe.
Auch erworbene Rentenansprüche wurden ausgeglichen, bzw. in meinem Fall habe ich auf den Ausgleich verzichtet.

Gruß
WB

Das ist wohl richtig, hat nur nicht den Namen Gütertrennung.
Denn die Gütertrennung muss man vereinbaren. Was Du meinst
heißt Zugewinngemeinschaft und ist der Regelfall, also der
gesetzliche Güterstand.

Florian

Ja,
genau so war es. Habe ich verwechselt. Sorry
Kay

Hai Kai

kann ich durch Erlebnis nur bestätigen. Die Ehe dauert von amtlicher Schließung bis amtlicher Beendigung. Der Zugewinn für genau diesen Zeitraum wird geteilt.

In den sicher diskussionswürdigen Sonderfällen von Bonnie und Clyde nützt nur Verhandlungsgeschick und damit Einfühlvermögen in den Anderen. Grundsätzlich sollten wirklich beide Versuchen zu einer einigermaßen fairen Aufteilung zu kommen, was natürlich durch den Grund dies tun zu müssen nicht gerade vereinfacht wird. GGf also ein Teufelskreis.

Wäre Bonnie mit einer guten Anwältin gesegnet und auf eine weitere Diebestour aus so hätte sie sicherlich, auch heute noch, eine satte Beute bei Clyde zu erwarten.

Ich vermute mal das Clyde bei der Sache am besten raus kommt wenn die Beute vor dem Fall der Ehegillutine im Amtgericht verteilt wurde.

Gruß

Guido