Mahnbescheid

Hallo,
Mal angenommen, irgendwer, irgendwo auf dieser Welt (lassen wir es vielleicht doch lieber mal Deutschland sein…) füllt einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids aus.
In diesem ist auch der Antragsgegner zu bezeichnen, der in unserem kleinen Beispielsfall mal eine GmbH & Co. KG sein könnte.
Diese GmbH hat in all ihren Angaben immer 2 Adressen angegeben (einmal eine (A), an der sie laut Profil auf der eigenen Internetseite vor einigen Jahren gegründet wurde, eine andere (B), wo sie aufgrund des enormen Erfolges ein weiteres Büro aufmachte).
Die eingetragene Steuernummer laufe in diesem Falle bei der Adresse A, jeder Kontakt lief und in einigen Briefbögen fett hervorgehoben war aber Adresse B.
Welche dieser beiden Adressen ist nun anzugeben, da das evtl. Verfahren vor dem Amtsgericht von eben dieser Angabe abhängt.

Und zuletzt noch eine kleine 2. Frage:
Wohin sollte der Antrag geschickt werden?
Zu meinem Amtgericht oder dem des Sitzes des Antragsgegners?

Vielen Dank
Marc

[Team: Nachname entfernt]

Nabend!

Ich kann nur dringend empfehlen, die Sache vor dem Abschicken einem Anwalt zu übergeben. Und zwar nicht, damit der Anwalt was zu essen kriegt, sondern um Dir selbst Kosten und Mühen zu ersparen. Wenn Du noch nicht mal weißt, wer Antragsgegner und wo das zuständige Mahngericht ist, kann ich Dir mit 85%iger Wahrscheinlichkeit vorhersagen, dass der Antrag in ein paar Wochen unbearbeitet wieder in Deuinem Briefkasten liegt, weil noch irgendwo ein Formfehler versteckt ist.

Obwohl, die Idee, den MB-Antrag direkt an den Gegner zu schicken, die hat was. Wird dort auf jeden Fall für ungetrübte Heiterkeit sorgen…

Damit wir uns nicht missverstehen: Ich weiß schon, wer der Antragsgegner ist, ich wollte mich hier nur hinsichtlich der richtigen Adresse absichern.

Davon, dem Antragsgegner direkt anzuschreiben, war nie die Rede, keine Ahnung, wo du das gelesen haben willst…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Oh pardon…

Obwohl, die Idee, den MB-Antrag direkt an den Gegner zu
schicken, die hat was. Wird dort auf jeden Fall für ungetrübte
Heiterkeit sorgen…

Das hattest Du ja gar nicht geschrieben. Hab ich mal wieder gelesen, was ich lesen wollte…

Nabend!

Ich kann nur dringend empfehlen, die Sache vor dem
Abschicken einem Anwalt zu übergeben. Und zwar nicht, damit
der Anwalt was zu essen kriegt, sondern um Dir selbst Kosten
und Mühen zu ersparen. Wenn Du noch nicht mal weißt, wer
Antragsgegner und wo das zuständige Mahngericht ist, kann ich
Dir mit 85%iger Wahrscheinlichkeit vorhersagen, dass der
Antrag in ein paar Wochen unbearbeitet wieder in Deuinem
Briefkasten liegt, weil noch irgendwo ein Formfehler versteckt
ist.

Obwohl, die Idee, den MB-Antrag direkt an den Gegner zu
schicken, die hat was. Wird dort auf jeden Fall für ungetrübte
Heiterkeit sorgen…

Ok, das da:

Davon, dem Antragsgegner direkt anzuschreiben, war nie die
Rede, keine Ahnung, wo du das gelesen haben willst…

Nehme ich mal zurück, und verspreche ganz doll, dass ich natürlich „Das Amtsgericht des Sitzes des Antragsgegners“ meinte :wink:

Hallo,

normalerweise muß jede GmbH, KG, AG oder ähnliche Firma eine HRB-Nummer haben, unter der die Firma bei einem bestimmten Gericht eingetragen ist. Dort beim zuständigen Amtsgericht kannst Du alles Wissenswerte über die Firma einsehen, also auch unter welcher Adresse die Firma offiziell firmiert und wer der oder die eingetragenen Geschäftsführer sind.

Welches Finanzamt für die einzelnen Zweigstellen zuständig ist, hat in Deinem Falle nichts zu sagen.

Gruß Ebi

Hallo Marc,
leider ist es in Deutschland so, dass der Mahnbescheid ja den Anschein einer leichten Lösung eines zahlungstechnischen Problems mit einem Schuldner erweckt, aber selbst wenn der Mahnbescheid nicht wegen Formfehlers zurückkommt, habe ich persönlich die Erfahrung machen müssen, dass der Zahlungsunwillige ohne Angabe von Gründen dem Mahnbescheid widersprechen kann. Und spätestens wenn der Zahlungsunlustige vor Gericht „gezerrt“ werden muss, ist es mit einem Anwalt immer sicherer. Aber Vorsicht, wenn dann der Richter die Akte nicht richtig lesen kann/will, kannst Du immer noch trotz gutem Anwalt Dein „blaues Wunder“ erleben. Ich bin kein Jurist. Meine Erfahrungen stammen aus 15jährige kaufmännischer Tätigkeit, zu der auch die Zuarbeit zur Bearbeitung von Vorgängen mit zahlungsunwilligen Kunden gehört. Trotzdem viel Glück. M.P.

Hallo Marc,

zu Deiner ersten Frage hast Du schon antworten bekommen, zur zweiten hab ich keine gelesen: Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnsitz des Antragstellers - also Dein zuständiges Amtsgericht (schau vorher aber, ob es bei Dir ein zentrales Mahngericht gibt - dann ist dieses zuständig)

Liebe Grüße
Anja