Greenpeace hat den angestrandeten Wal „ausgeliehen“ und vor die japanische Botschaft gelegt. Dies war angeblich als Demonstration angemeldet. Mittlerweile ist der Wal auf dem Weg ins Museum nach Stralsund.
War das offiziell als Demonstration genehmigt?
War auch das „Ausleihen“ genehmigt? Oder galt der Wal zunächst noch als herrenlos? Wie geht das juristisch? Wie hat Greenpeace es geschafft, den Wal unbemerkt aufzuladen und die ganze Strecke nach Berlin zu bringen? Angeblich soll es sogar Polizeischutz gegeben haben…
Wer kennt zu diesem Fall einige Fakten und juristische Hintergründe, insbesondere zum zivilrechtlichen Eigentumsrecht, zum Polizeirecht und zum Demonstrationsrecht?
Finde die Aktion ja sehr originell - hätte jedoch nie gedacht, dass unsere Behörden das Theater mitmachen … (Innensenator Körting hat persönliche Sympatie für die Aktion gezeigt).
Demonstrationen müssen nicht genehmigt werden. Vor dem Hintergrund der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG genügt es, Demonstrationen anzumelden, bzw. kurzfristig mitzuteilen.
War auch das „Ausleihen“ genehmigt? Oder galt der Wal zunächst
noch als herrenlos?
M.E. besteht an dem Wal kein Eigentum. Das kann ich aber nicht mit sicherheit sagen. Wenn, dann war er wohl ausgeliehen, da Greenpeace erklärte, den Wal zu Untersuchungszwecken nach Berlin zu bringen.
Wie hat
Greenpeace es geschafft, den Wal unbemerkt aufzuladen und die
ganze Strecke nach Berlin zu bringen? Angeblich soll es sogar
Polizeischutz gegeben haben…
Soweit kommts noch, daß um freundliche Genehmigung für Demonstrationen nachgesucht werden muß.
War auch das „Ausleihen“ :genehmigt?
Dafür hat keiner einen Antrag ausgefüllt und sich für Gebührenmarken angestellt.
Lt. N3 von gestern hatte Greenpeace die Bergung des Wals organisiert.
Wie hat Greenpeace es :geschafft, den Wal unbemerkt :aufzuladen und die ganze :Strecke nach Berlin zu :bringen?
Nichts geschah unbemerkt. Mit Hilfe von Tauchern, eines Krans, eines Lkw und im Beisein von Fernsehleuten wurde der Wal aufgeladen. Die Frage nach dem Zielort für den Kadaver beantwortete eine Greenpeace-Sprecherin zunächst nicht. Erst nach Abschluß der Verlade-Aktion rückte die Sprecherin mit der beabsichtigten Demonstration gegen den Walfang heraus. Der Bericht wurde erst Stunden später gesendet, als der Wal längst vor der japanischen Botschaft lag…
…hätte jedoch nie gedacht,
dass unsere Behörden das :Theater mitmachen …
Behördlicher Mitwirkung bedurfte es gar nicht.
Innensenator Körting hat ersönliche Sympatie für die :Aktion gezeigt.
Kann ich verstehen. Meine Sympathie hat die Aktion auch.
Wer kennt zu diesem Fall einige Fakten und juristische
Hintergründe, insbesondere zum zivilrechtlichen
Eigentumsrecht, zum Polizeirecht und zum Demonstrationsrecht?
Was haltet Ihr von einem Verstoß von Greenpeace gegen das:
Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AG TierNebG M-V)
(3) Das in § 3 Abs. 1 Satz 1 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes bezeichnete Material ist in dem Verarbeitungsbetrieb oder in der Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage zu verarbeiten und zu beseitigen, in deren Einzugsbereich es angefallen ist. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei.
Finde die Aktion ja sehr originell - hätte jedoch nie gedacht,
dass unsere Behörden das Theater mitmachen … (Innensenator
Körting hat persönliche Sympatie für die Aktion gezeigt).
Meine Sympathie hat die Aktion nicht. Wenn Greenpeace sich um vom Aussterben bedrohte Tiere kümmern würde, statt um Tiere, die als Sympathieträger Spendenwerbung ermöglichen, wäre der Natur besser geholfen.
Meine Sympathie hat die Aktion nicht. Wenn Greenpeace sich um
vom Aussterben bedrohte Tiere kümmern würde, statt um Tiere,
die als Sympathieträger Spendenwerbung ermöglichen, wäre der
Natur besser geholfen.
Mehrere Walarten sind von den
Vereinten Nationen als vom Aussterben bedrohte Tierarten unter vollständigen Schutz gestellt worden. Fangen oder Töten ist damit verboten. Japan ignoriert das Verbot und führt wissenschaftliche Gründe für den Walfang an, wobei die Wissenschaft darin besteht, das Walfleisch in der Gastronomie zu vermarkten. Der in Mecklenburg angelandete und für kurze Zeit vor der Botschaft Japans abgelegte Finnwal gehört übrigens zu den vom Aussterben bedrohten Walarten.
Fakt ist, dass der Wal an Land gebracht wurde. Derjenige der ihn an Land gehoben hat hat ihn demnach nach Deutschland eingeführt ohne dies beim nächsten Zollamt anzumelden. Weiters wurde der Wal einer veterinärbehördlichen Beschau entzogen. Das tote Tier dessen Todesursache noch immer unbekannt ist wurde ohne Quarantänemassnahme immerhin bis Berlin gekarrt. Dies passierte mit einem dafür nicht geeigneten Fahrzeug. Nach ADR (Gesetz über Beförderung gefährlicher Güter) ist der Transport von nicht geschlachteten sondern verendeten Tierkadavern nach ADR kennzeichnungspflichtig mit vorne und hinten einer entsprechenden genau definierten orangeroten Tafel mit schwarzer Umrandung weiters ist für den Gefahrenfall genau definierte Ausrüstung mitzuführen. Weiters hat das Fahrzeug so beschaffen zu sein, dass jeglicher Kontakt mit Personen und Umwelt vermieden wird. Es muss einen geschlossenen verschliessbaren und geruchsdichten Aufbau haben. Das Transportfahrzeug, ein offener Plateausattelauflieger darf ohne Sondergenehmigung in Deutschland 13,70m lang sein. Bei einem 17m langen Walfisch handelt es sich demnach um eine klassische Langgutfuhre die entsprechend genehmigt sein und u.a. durch orange Drehlichter und Warntafeln gekennzeichnet sein muss. Wenn man bedenkt dass der Kubikmeter Walfisch ca 800kg wiegt kann man davon ausgehen dass das Fahrzeug vermutlich auch noch überladen war. Man kommt sich dann irgendwie blöd vor wenn man wegen ein paar cm Überbreite ewig auf eine Genehmigung wartet, Routen und Tageszeiten vorgeschrieben bekommt und natürlich für Warten und Formulare ausfüllen dann noch feste Löhnen muss.
Verständlich dass das Fernsehen das nicht gesendet hat. Fragt sich nur ob einige alles dürfen. Sympathie eines Innensenators kann nicht gängiges Recht ausser Kraft setzen. Meinem Wissen nach gibt es bei allen oben angeführten Details keinen „Ermessensspielraum“ der jeweiliogen Behörde.
Das Vorgehen der Japaner in Sachen Walfang ist übrigens kurz und Bündig gesagt eine Riesensauerei. Es hat nur das eine mit dem andern nichts zu tun und der Zweck kann nicht die Mittel heiligen.
vG Lois
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Mehrere Walarten sind von den
Vereinten Nationen als vom Aussterben bedrohte Tierarten unter
vollständigen Schutz gestellt worden. Fangen oder Töten ist
damit verboten. Japan ignoriert das Verbot…
Ja, einige Walarten sind gefährdert und stehen zu Recht unter Schutz. Nur diese werden durch Japan und Norwegen nicht gejagt. Wäre auch ökonomisch sinnlos, seltene Tiere zu jagen.
Der Wunsch der Japaner besteht darin, die Walarten zu jagen, die nicht vom Aussterben bedroht sind. Die Seltenheit der Wale ist daher kein Grund diesen Wunsch abzulehnen.
Der in Mecklenburg angelandete und für kurze
Zeit vor der Botschaft Japans abgelegte Finnwal gehört
übrigens zu den vom Aussterben bedrohten Walarten.