habe folgende Frage:
Jemand ist gesetzlich krankenversichert und hat für den Fall eines Krankenhausaufenthalts eine private Zusatzversicherung abgeschlossen, die die zusätzlich anfallenden Kosten für Einbettzimmer usw. übernimmt.
Hat die Versicherung das Recht nach Ende des Krankenhausaufenthaltes eine Kopie des ausführlichen ärztlichen Entlassungsberichts zu fordern, bevor sie die versicherten Kosten übernimmt???
Auskunftspflicht bzgl. der Erkrankung besteht nicht gegenüber der Krankenkasse, sondern allenfalls gegenüber dem Vertrauensarzt der Krankenkasse, die KK kann lediglich Auskunft über den Eintritt und Entlassung des Pat.aus dem Krankenhaus verlangen. Interessieren tut sich die private KK für die Notwendigkeit des Krankenhausaufenthaltens, der ja in ihren Augen vielleicht „überflüssig“ gewesen sein könnte, und dann sind sie nicht zur Zahlung verpflichtet…
Grußn synapse