Veröffentlichung von historischen Bildquellen

Hallo,

wem gehören eigentlich die Rechte an historischen Abbildungen, z.B. den Kupferstichen des Matthias Merian aus dem 17. Jh.

Die Urheberrechte verfallen ja nach 90 Jahren, und trotzdem verlangen Archive oder Bibliotheken enorme Gebühren, wenn man historische Abbildungen veröffentlichen und/oder kommerziell verwerten will.

Welche Bestimmungen gelten eigentlich für die Veröffentlichungen von historischen Quellen?

Danke vielmals,
Christian

Hallo Chris,

ich nehme am das begründet sich mit dem Urheberrecht an der Abblidung und nicht dem Urheberrecht am eigentlichen Werk.

Gruss
Nils

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Hallo Christian,
das kann man so pauschal nicht beantworten.
wenn ein Institut, zb den Aufwand für die Dateierstellung in Rechnung stellt
oder einfach eine willkürliche Gebühr festlegt, die sich vielleicht darauf
beruft, daß Sie das Original besitzen.
Solche Originale ordnungsgerecht zu lagern, behandeln, archivieren, restaurieren
etc. ist natürlich auch mit einem Aufwand verbunden.
Somit ist es sehr wohl gerechtfertigt, wenn dann wer anderer einen Nutzen daraus
ziehen will, einen geissen Beitrag zu verlangen.
Bei so einfachen Reproduktionen wie Stichen, die heutzutage meist nicht mehr
fotografisch hergestellt werden, sondern einfach gescannt werden, also eine
fotografierende Maschine (nordemann + fromm) die Aufnahme erstellt, dürfte eine
Nutzungslizenz aufgrund des nicht vorhandenen Urheberrechtes nicht verlangt
werden.
Das Urheberrecht ist, abgesehen von der Schöpfungshöhe, ein Persönlichkeitsrecht
und diese Voraussetzung erfüllt auch der tollste Scanner nicht.

Es kann natürlich auch sein, daß eine nicht so einfache Vorlage sich eben gar
nicht scannen läßt, und einige fotografische Kunstgriffe nötig sind um so eine
Vorlage zu fotografieren.
Das kann man eigentlich nur als Fachmann nach Besichtigung des Originals
beurteilen.

Die Schutzfrist beträgt heute 70 Jahre nach TOD des Urhebers.
somit kann ein 20jähriger ein Werk schaffen noch zb . 90 Jahre alt werden dann
nochmals 70 Jahre dazu und schon sind zb 140 Jahre oder 1866 daraus geworden.
allerdings waren früher die Schutzfristen nicht so lange, also muß man erstens
wissen welche Novelle (zeitlich und geografisch) unter welchen Bedingungen die
Schutzfrist verlängert hat.

OL

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