Folgender fiktiver Fall:
Ein Dienstleister (Gebäudereinigung) hat einer Wohnungsgesellschaft ein Angebot über Glasreinigungsarbeiten gemacht. Die Wohnungsgesellschaft hat den Dienstleister daraufhin geantwortet, daß ihrerseits Reinigungsarbeiten stets öffentlich ausgeschrieben werden.
Nun hat der Dienstleister aber mit anderen Wohnungsgesellschaften bereits seit Jahren Reinigungsverträge abgeschlossen, ohne daß diese vorher öffentlich ausgeschrieben waren.
Meine Frage: welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Aufträge ausgeschrieben werden? Gibt es hierfür gesetzliche Regelungen oder kann jede Behörde, öffentl. Einrichtung usw. selbst entscheiden, ob sie Aufträge ausschreibt oder ohne Ausschreibung vergibt?
Pelu