hallo,
14 tage nach erlass eines mahnbescheides und dessen erfolgreicher zustellung durch ein amtsgericht hält ein gläubiger A das formular „Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids“ in den händen.
dort steht in zeile 8 das folgendermaßen beschriebene kästchen:
[_] Ich beantrage auszusprechen, dass die Kosten des Verfahrens ab Erlass des
Vollstreckungsbescheids mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen sind.
was hat es mit diesem punkt auf sich? wird A’s forderungsbetrag ohne [X] nicht verzinst? ist nicht jeder gläubiger als antragsteller sowieso darauf bedacht, einen möglichst hohen betrag eintreiben zu können? oder hat das ankreuzen dieses kästchens auch ungeahnte nachteile?
lg, pit
Servus!
was hat es mit diesem punkt auf sich? wird A’s
forderungsbetrag ohne [X] nicht verzinst? ist nicht jeder
gläubiger als antragsteller sowieso darauf bedacht, einen
möglichst hohen betrag eintreiben zu können?
Man nennt es „Dispositionsmaxime“. Von Amts wegen spricht das Gericht nur aus, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Ansonsten ist es an den Antrag des Gläubigers gebunden. Das Gericht hat nicht die Aufgabe, das Bestmögliche fpür den Gläubiger „herauszuholen“, sondern das obliegt ihm allein.
oder hat das
ankreuzen dieses kästchens auch ungeahnte nachteile?
Der Kugelschreiber könnte dadurch leer werden und für eine spätere wichtige Unterschrift nicht mehr zur Verfügung stehen.
Man nennt es „Dispositionsmaxime“. Von Amts wegen spricht das
Gericht nur aus, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
Ansonsten ist es an den Antrag des Gläubigers gebunden. Das
Gericht hat nicht die Aufgabe, das Bestmögliche fpür den
Gläubiger „herauszuholen“, sondern das obliegt ihm allein.
okay, dann denke ich mal, das kreuzchen macht sinn.
Der Kugelschreiber könnte dadurch leer werden und für eine
spätere wichtige Unterschrift nicht mehr zur Verfügung stehen.
… mal in der schublade kramen, ob ich noch vorrat für den ernstfall habe - ist immerhin wochenende !!!
danke
pit