Hallo!
angenommen, ein Gewerbetreibender (Einzelunternehmen) möchte
einen Haftungsausschluss für das Privatvermögen haben. Da die
Kosten für die Gründung einer GmbH in D recht teuer sind, ist
es da ratsam eine Limited in Großbritannien zu gründen - oder
hat das einen Pferdefuss?
Nur einen Pferdefuß? Eine in Deutschland tätige und in GB über einen Strohmann angemeldete Ltd. besteht nur aus Pferdefüßen, denen i. d. R. kein einziger Vorzug gegenüber steht. Daß dennoch immer wieder dieser Weg beschritten wird, liegt an geschickter Werbung von Leuten, die an der Unkenntnis von Gründern verdienen.
Anläßlich welcher Gelegenheit meinst Du, Deine persönliche Haftung ausschließen zu müssen und zu können? Kredit von der Bank bekommst Du nur, wenn Du persönlich dafür gerade stehst. Für nicht bezahlte Abgaben an öff. Kassen, vorzugsweise Sozialabgaben, haftest Du ohnehin persönlich. Lieferanten werden eine Ltd. nur gegen Cash beliefern. Was also kann jemanden veranlassen, das windige Konstrukt einer britischen Ltd. den Vorzug gegenüber der angesehenen Rechtsform eines Einzelunternehmens zu geben?
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, daß die Gründungskosten einer GmbH höher als die einer Ltd sind. Dabei werden Gründungskosten mit Stammkapital verwechselt. Letzteres ist ja nicht weg, sondern steht dem Unternehmen zur Verfügung.
Ein Merkmal einer Kapitalgesellschaft besteht darin, daß die (auf das Tagesgeschäft keinen Einfluß ausübenden) Kapitalgeber schlimmstenfalls ihre Einlage, also ihren Anteil am Stammkapital, verlieren. Die Kapitalgesellschaft selbst haftet mit allem, was sie hat. Wem das nicht reicht, holt sich die persönliche Bürgschaft des Geschäftsführers.
So gut wie immer ist die Gründung einer britischen Ltd. für einen in D tätigen Betrieb eine Fehlentscheidung aufgrund populärer Irrtümer. So gut wie immer lassen sich dabei Leute auf eine Kapitalgesellschaft und den Job eines Geschäftsführers ein, die aufgrund fehlender Sachkenntnis nur formal Kaufleute sind und die weitrechenden Folgen ihres Tuns nicht überblicken. Das kann schon nach deutschem Recht und in der Muttersprache ein schwieriges Unterfangen sein und nimmt vorhersehbar durch die Verkomplizierung nach britischem Recht mit zwischengeschaltetem (und kassierenden) Strohmann kein gutes Ende.
Die Gründung einer britischen Ltd. kann dennoch sinnvoll sein. Z. B. für Leute, die aufgrund fehlender Zuverlässigkeit in D einem Gewerbeverbot unterliegen oder die hier von Gläubigern gejagt werden, kann die Ltd. ein Ausweg sein. Genau dieser Ruf würde Dir bei jedem Geschäftspartner voraus eilen. Viel Spaß!
Gruß
Wolfgang