Hausbesichtigung bei Nießbrauch

Hallo zusammen,

angenommen Person A ist per Schenkung Eigentümer eines Einfamilienhauses. Nun hat Person A berechtigten Grund zur Annahme das ein Nießbrauchberechtigter, Person B, das Haus vorsätzlich verkommen läßt und will einen Besichtigungstermin zur Zustandsfeststellung vereinbaren. Dies wird von Person B mit dem Hinweis auf einen Untermieter abgelehnt, zuerst sollte Person A einen Termin mit dem Untermieter vereinbaren. Es existiert aber noch eine Person C , die ebenfalls Nießbrauchrechte innehat, das Haus aber nicht bewohnt und einem Untermietsverhältnis nicht zugestimmt hat.
Muß Person A, als Eigentümer, dieses Untermietsverhältnis für einen Besichtigungstermin in irgendeiner Form beachten? Ist es relevant, dass Person C(ebenfalls nießbrauchberechtigt) dem Untermietsverhältnis überhaupt nicht zugestimmt hat?

Danke & Gruß
Phillyboy

Hallo zusammen,

angenommen Person A ist per Schenkung Eigentümer eines
Einfamilienhauses. Nun hat Person A berechtigten Grund zur
Annahme das ein Nießbrauchberechtigter, Person B, das Haus
vorsätzlich verkommen läßt und will einen Besichtigungstermin
zur Zustandsfeststellung vereinbaren. Dies wird von Person B
mit dem Hinweis auf einen Untermieter abgelehnt, zuerst sollte
Person A einen Termin mit dem Untermieter vereinbaren.

Als Eigentümer ist Person A verantwortlich für den Zustand - vor allem den sicheren Zustand - des Hauses und selbstverständlich interessiert an dessen Werterhalt. A hat sowohl das Recht als auch die Pflicht, sich über den Zustand der Immobilie regelmäßig zu informieren durch Begehungen vor Ort um gegebenfalls Reparaturen etc. zu veranlassen. Mit den Bewohnern, egal ob Mieter oder Untermieter, muß er allerdings einen Besichtigungstermin vereinbaren.

Gruß
Wolfgang D