Muß bei einer (fistgemäßen) Kündigung auf selbiger der Kündigungsgrund angegeben sein? Was ist, wenn er fehlt?
Muß bei einer (fistgemäßen) Kündigung auf selbiger der
Kündigungsgrund angegeben sein? Was ist, wenn er fehlt?
Meines Wissens „Nein“ da das Arbeitsverhältniss ja Fristgerecht aufgelöst wird.
Trotzdem muß der Betriebsrat einer Kündigung zustimmen,solltet ihr aber mangels Belegschaft keinen BR haben gibt es einen besonderen Kündigungsschutz.
Muß bei einer (fistgemäßen) Kündigung auf selbiger der
Kündigungsgrund angegeben sein? Was ist, wenn er fehlt?
Nur bei Auszubildenden ist der Kündigungsgrund anzugeben. Fehlt er, ist die Kündigung unwirksam.
Bei Arbeitnehmern: Eine Angabe ist nicht zwingend. Bei fristlosen Kündigungen ist er auf Anforderung nachträglich mitzuteilen. Die Kündigung bleibt aber auch ohne diese Angabe wirksam.
Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. In bestimmten Fällen ist sogar die Zustimmung des BR erforderlich. Gibt es keinen BR, entfällt dies natürlich. Widerspricht der BR, ist der Widerspruch der Kündigung beizufügen.
Kündigungsschutz gibt es für fristgemäße Kündigungen erst nach sechs Monaten. Eine fristlose Kündigung ist immer nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, der das Abwarten der Kündigungsfrist unzumutbar macht.
Hi,
Muß bei einer (fistgemäßen) Kündigung auf selbiger der
Kündigungsgrund angegeben sein? Was ist, wenn er fehlt?
Nein, muß er nicht. Schon gar nicht bei einer fristgerechten Kündigung und wenn Kündigungsschutz (tritt erst ab 5 Angestellten - GF nicht mitgerechnet, die ja nicht als AN zählen - in Kraft) nicht besteht.
Selbstverständlich KANN aber ein Grund angegeben werden (z. B. bei personen- oder betriebsbedingter Kündigung). Wenn ich ehrlich bin, würde ich persönlich es niemals tun, schon um mich vor einer Kündigungsschutzklage zu schützen. So sieht übrigens auch die Realität aus.
Viele Grüße
Tessa
Ein Betriebsrat der einer Kündigung zustimmt, hat seine Berechtigung ein Betriebsrat zu sein verloren und gehört aufgehangen.
Kündigen kann der AG jederzeit, ob mit oder ohne Widerspruch des BR. Je nachdem wie gut der Widerspruch ist, sind auch die Chancen beim Arbeitsgericht bzgl. Kündigungsschutzklage gut.
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Muß bei einer (fistgemäßen) Kündigung auf selbiger der
Kündigungsgrund angegeben sein? Was ist, wenn er fehlt?Meines Wissens „Nein“ da das Arbeitsverhältniss ja
Fristgerecht aufgelöst wird.
Trotzdem muß der Betriebsrat einer Kündigung zustimmen,solltet
ihr aber mangels Belegschaft keinen BR haben gibt es einen
besonderen Kündigungsschutz.Ein Betriebsrat der einer Kündigung zustimmt, hat seine
Berechtigung ein Betriebsrat zu sein verloren und gehört
aufgehangen.
es bleibt aber in der arbeitswelt nich aus das stellen abgebaut werden müssen um andere zu erhalten, hier ist dann der BR gefragt diese kündigungen sozial gerecht zu gestallten.
Kündigen kann der AG jederzeit, ob mit oder ohne Widerspruch
des BR. Je nachdem wie gut der Widerspruch ist, sind auch die
Chancen beim Arbeitsgericht bzgl. Kündigungsschutzklage gut.
eine kündigung ohne anhörung des br ist schwer durchzusetzen
cu
Muß bei einer (fistgemäßen) Kündigung auf selbiger der
Kündigungsgrund angegeben sein? Was ist, wenn er fehlt?Meines Wissens „Nein“ da das Arbeitsverhältniss ja
Fristgerecht aufgelöst wird.
Trotzdem muß der Betriebsrat einer Kündigung zustimmen,solltet
ihr aber mangels Belegschaft keinen BR haben gibt es einen
besonderen Kündigungsschutz.Ein Betriebsrat der einer Kündigung zustimmt, hat seine
Berechtigung ein Betriebsrat zu sein verloren und gehört
aufgehangen.es bleibt aber in der arbeitswelt nich aus das stellen
abgebaut werden müssen um andere zu erhalten, hier ist dann
der BR gefragt diese kündigungen sozial gerecht zu gestallten.
Stimmt. Nun haben manche Betriebsräte eine derart arbeitgeberfreundliche Haltung, daß sich bei mir die Nackenhaare hoch stellen.
Kündigen kann der AG jederzeit, ob mit oder ohne Widerspruch
des BR. Je nachdem wie gut der Widerspruch ist, sind auch die
Chancen beim Arbeitsgericht bzgl. Kündigungsschutzklage gut.eine kündigung ohne anhörung des br ist schwer durchzusetzen
cu
Das ist richtig. Um genau zu sein lt. Gesetz ist sie „unwirksam“
Noch ganz dicht ???
Ein Betriebsrat der einer Kündigung zustimmt, hat seine
Berechtigung ein Betriebsrat zu sein verloren und gehört
aufgehangen.
Hallo ???
Noch alles klar ???
Demnach soll der Betriebsrat also sein Veto-Recht auch einlegen wenn der gekündigte Mitarbeiter
- geklaut hat
- seine Kollegin begrapscht hat
- seinen Chef „dummes Arschloch“ genannt hat
- tagelang unentschuldigt gefehlt hat, so dass die Kollegen für ihn mitarbeiten mussten
- besoffen zur Arbeit erschien und Kunden und Mitarbeiter angepöbelt hat
- etc…
Es gibt durchaus Gründe, die eine Kündigung rechtfertigen. Stell es bitte nicht so dar, als wenn jede Kündigung unsozial und unbegründet wäre.
PS: interessant ist natürlich auch Deine These, dass so ein Betriebsrat aufgehangen gehört. Bist Du zufällig Mitglied in einer „rechten“ Partei ??
Sieht fast so aus.
Wer solche Beiträge schreibt, hat hier nichts zu suchen !
Ohne Gruß
Matthias
Ein Betriebsrat der einer Kündigung zustimmt, hat seine
Berechtigung ein Betriebsrat zu sein verloren und gehört
aufgehangen.Hallo ???
Noch alles klar ???
Demnach soll der Betriebsrat also sein Veto-Recht auch
einlegen wenn der gekündigte Mitarbeiter
- geklaut hat
- seine Kollegin begrapscht hat
- seinen Chef „dummes Arschloch“ genannt hat
- tagelang unentschuldigt gefehlt hat, so dass die Kollegen
für ihn mitarbeiten mussten- besoffen zur Arbeit erschien und Kunden und Mitarbeiter
angepöbelt hat- etc…
In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit (wird auch genutzt) strafrechtlich gegen den Mitarbeiter vorzugehen. Man muß ihm nicht auch noch die Existenz rauben.
in „sehr gravierenden Fällen“ hat der Betriebsrat die Möglichkeit die Frist verstreichen zu lassen, er muß also nicht zustimmen.
Es gibt durchaus Gründe, die eine Kündigung rechtfertigen.
Stell es bitte nicht so dar, als wenn jede Kündigung unsozial
und unbegründet wäre.
Jemand die Existenz zu nehmen ist für mich unsozial!!
PS: interessant ist natürlich auch Deine These, dass so ein
Betriebsrat aufgehangen gehört. Bist Du zufällig Mitglied in
einer „rechten“ Partei ??
Bin ich nicht!! Nur Betriebsrat aus Überzeugung! Du hast allerdings recht, geschrieben hört sich aufgehangen hart an. Meinte es auch nicht so, bin mitunter impulsiv. Bin allerdings der Meinung, daß ein Betriebsrat der einer Kündigung zustimmt „die Berufung verfehlt hat“. Wie gesagt, er hat die Möglichkeit die Frist verstreichen zu lassen.
Sieht fast so aus.
Wer solche Beiträge schreibt, hat hier nichts zu suchen !
Nochmals Entschuldigung, war so wie es bei Dir angekommen ist nicht gemeint!!!
Ohne Gruß
Matthias
das geht mir nun auch zu weit!
Hi,
In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit (wird auch genutzt)
strafrechtlich gegen den Mitarbeiter vorzugehen. Man muß ihm
nicht auch noch die Existenz rauben.
in „sehr gravierenden Fällen“ hat der Betriebsrat die
Möglichkeit die Frist verstreichen zu lassen, er muß also
nicht zustimmen.
Der Betriebsrat ist doch wohl für die Durchsetzung der Interessen aller Arbeitnehmer da, wenn sich davon welche so Verhalten wie von Matthias beschrieben ERWARTE ich, das ich vor eben diesen Leuten geschützt werde. Da ist für mich ein Betriebsrat völlig fehl am Platz, der nicht den Mumm hat, solchen Kündigungen zuzustimmen. Die Frist verstreichen zu lassen, ist doch nur Feigheit vor der Verantwortung, sich damit auseinander setzen zu müssen.
Unsozial ist das Verhalter der Leute, die Matthias beschrieben hat. In den meisten Fällen wird es auch Gespräche, Abmahnungen usw. geben, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, derjenige ist also ausreichend gewarnt. Wenn er weiter auf Kosten der anderen seine Verfehlungen begeht, wäre eine Nichtkündigung denjenigen gegenüber unsozial, die für ihn mitarbeiten müssen.
Wir reden hier schließlich über Delikte, die jeder selbst beeinflussen kann.
Gruß,
Micha
°amKopfkratz°
Sagt mal, sprechen wir hier von einem "Betriebs"rat, der die Interessen der Arbeitnehmer in Bezug auf die Führung des Betriebes wahrnehmen soll oder von einem "Arbeitnehmerbloßnichtentlassen"rat, der außer mauern keine konstruktive Vorschläge bringen kann ?
Wer ein abschreckendes Beispiel zum Thema Arbeitsplatzsicherung um jeden Preis sehen möchte möge sich doch bitte mal unsere verstaatlichte Industrie in Österreich zu Gemüte führen
Tiger
°derziemlichfrohistdaßerkeinenBetriebsrathat°
Daß ist doch Quatsch. Ein verantwortungsvoller Betriebsrat wird immer versuchen zum Wohle des Unternehmens und der Arbeitnehmer tätig zu sein. Ich habe in meinen Jahren als BRler aber leider auch viele Betriebsräte kennengelernt, die allem Anschein nur ihren Kündigungsschutz genießen und den Kopf einziehen, wenn es darum geht dem Arbeitgeber (wenn er uunrecht hat) auch mal Parolie zu bieten. Nun wenn ich als Betriebsrat verantwortungsvoll mit meinem Amt umgehe (dazu gehört auch, daß ich mich nicht ohne Rückfrage oder Prüfung der Angelegenheit von den Kollegen im Unternehmen vor den Karren spannen lasse) werde ich vom Unternehmer ernst genommen. Und das ist bei uns der Fall. Die Geschäftsführung weiß genau, wenn sie im Unternehmen etwas erreichen will, geht das meist nur wenn sie den BR mit ins Boot nimmt.
Ich bin eben nur der Meinung, daß mitunter leichtfertig mit Entlassungen umgegangen wird und auch Kollegen den Kopf einziehen, frei nach Motto „Gott sei Dank trifft es nicht mich“.
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Hi Rosamunde
Das klingt jetzt aber ein bißchen anders als dein erstes Posting, hm ? ;o))
°wink°
Tiger
Es regt mich halt auf wenn jemand leichtfertig mit dem Thema Entlassungen/Kündigungen umgeht. Dann schieß ich schon mal übers Ziel hinaus. 
Gruß Rosamunde
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