Nehmen wir an Max Mustermann lässt sich von Anwalt X in einem Rechtstreit vertreten.
Max bekommt von seinem Anwalt ein Schreiben der Gegenseite in Kopie zugesandt ( der rechtstreit ist schon am laufen, Max ist der Kläger).
Nun wundert sich Max das in dem Schreiben der Gegenseite an das Gericht, als erstes angeführt wird ,dass das letze Schreiben des Klägers erst einen Tag nach der vom Gericht festgesetzten Frist eingetroffen ist und somit der Beklagte beantragt die darin vorgetragenen Angriffs- und Verteidigungsmittel nicht zuzulassen.
Max selbst hatte öfters bei seinem Anwalt nachgefragt nach dem Stand des Verfahren und war auch immer für seinen Anwalt erreichbar. Anwalt X hat wohl gepennt.
Kann nun im Falle das dieser Rechtsstreit aufgrund dieses Faux Pas zu ungunsten von Max ausgeht sein Anwalt haftbar gemacht werden?
Was sollte Max tun um sich nun abzusichern?