Hallo,
muss das Protokoll der Mitgliederversammlung unaufgefordert an alle Mitglieder verschickt werden ? Reicht das vorhalten auf einer Website aus ?
Wie siht die rechtssprechung diesbezüglich aus ? In den BGB-§§ 21-32 hab ich nichts dazu gefunden. Die Satzung schweige sich angenommenerweise dazu auch aus ?
Vielen Dank!
Ciao maxet.