Miete gekürzt wegen gekaufter Farbe

Mal angenommen ein Mieter zahlt die Miete am 04.01.2006 ein.
die kommt beim Vermieter am 05.01.2006 an. Gutschrift

Der Vermieter hat am 04.01.2006 aber eine Mahnung verfasst und verlangt 5Euro Mahnkosten.

Der Mieter hatte die Miete gekürzt, um einen Betrag der genau der Kautionsrate entsprach, weil der Vermieter versprochen hatte der Mieter könne Farbe für die Wuhnung einkaufen. Der Mieter wohnt erst seit einen Monat dort.

Jetzt meint der Vermieter die Kautionsrate sei noch geschuldet und die Mahnkosten auch, verlangt die Zahlung und will wegen der Farbe gesondert abrechnen.

jetzt die Frage muss der Mieter die Kaution einzahlen oder kann der Vermieter sich nicht darauf berufen weil seine Mahnung war grundlos, weil eigendlich rechtzeitig gezahlt wurde.

Die Kautionsrate + Mahnkosten halt einfach zufällig betragsgleich waren mit den Kosten für die Farbe.

Der droht jetzt wegen der Kautionsrate mit Kündigung wegen Vertragsverstoss.

Ich hoffe es ist verständlich

geli

Hallo Geli

Der Vermieter ist im Recht. Die Kaution wurde für die gesamte
Mietdauer hinterlegt und kann nicht gegen laufende Aufwendungen
verrechnet werden.

Gruss
Heinz

Hallo geli,

  1. Eine Einbehaltung der Kaution wegen gekaufter Farben steht dem Mieter nicht zu.

  2. Die Miete ist grundsätzlich im voraus zu zahlen (meistens spätestens am 3. eines jeden Monats) - erfolgt der Zahlungseingang erst am 5., ist die Zahlung verspätet erfolgt.

p.s. Es macht sich nicht gut, schon im 1. Monat derart auf Konfrontationskurs zu gehen.

Hallo geli,

  1. Eine Einbehaltung der Kaution wegen gekaufter Farben steht
    dem Mieter nicht zu.

Das war nur ein zufälliger Betrag die Farbe wurde von der einbehaltenen Miete gekauft. Das hatte der versprochen das zu zahlen, es war nur zufällig der gleiche Betrag wie die Kautionsrate.

  1. Die Miete ist grundsätzlich im voraus zu zahlen (meistens
    spätestens am 3. eines jeden Monats) - erfolgt der
    Zahlungseingang erst am 5., ist die Zahlung verspätet erfolgt.

erstmal vielen Dank für die Antwort.

  1. Bedeutet das das das Geld am 3 Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters sein muss.

  2. Oder muss ich es spätestens am 3ten Werktag eines Monats das Geld eingezahlt haben.

ich meine 2 weil es ist nicht mein Problem wie lange die Banken damit arbeiten oder.

geli

Im Vertrag steht das die Miete im vorraus und kostenfrei bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu zahlen auf das Konto des Vermieters 12345678980 blz 9999999 xxbank name xyzzz.

p.s. Es macht sich nicht gut, schon im 1. Monat derart auf
Konfrontationskurs zu gehen.

Mietzahlung (Zeitpunkt)
Hallo Angelika,

  1. Bedeutet das das das Geld am 3 Werktag des Monats auf dem
    Konto des Vermieters sein muss.

Ja, das bedeutet das.

  1. Oder muss ich es spätestens am 3ten Werktag eines Monats
    das Geld eingezahlt haben.

Nein (s.o.).

ich meine 2 weil es ist nicht mein Problem wie lange die
Banken damit arbeiten oder.

Es ist sehr wohl DEIN Problme, dass dein Vermieter die Miete rechtzeitig gutgeschrieben bekommt! I.d.R. reicht es jedoch den Dauerauftrag auf Monatsletzten des Vormonats laufen zu lassen.
Du willst ja schließlich auch pünktlich dein Gehalt vom AG gutgeschrieben bekommen. Da interessiert es dich auch nicht wann der AG die Überweisung losschickt.

Grüße von
Tinchen

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