Rechte des Kunden bei der Autowerkstatt

Hallo,

mich würden mal die Rechte des Kunden bei der Autowerkstatt interessieren.

Ich habe mein Auto in die Vertragswerkstatt gebracht, und sagte zu Ihnen „Hört zu, meine Zündkabel sind neu, die braucht Ihr nicht kontrollieren und auch nicht ersetzten!“

Resultat: Ich holte am Abend mein Auto ab, der Kabelbaum (4Zündkabel) wurde erneuert Kosten: 180 DM

Heute brachte ich das Auto wieder in die Werkstatt weil das Problem eben dadurch nicht behoben worde ist, und sagte diesmal zu denen „Hört zu, schaut nach woran es liegt, und ruft mich dann an was Ihr ersetztem wollt.“

Resultat: Sie haben nicht angerufen, und die Zündkerzen ausgeweselt die ebenfalls erst neu reingekommen sind.

Jetzt würde es mich mal interessiern wie es aussieht. Muß ich das jetzt unbedingt zahlen, oder beseteht da irgendeine Möglichkeit.

Ich sehe es nähmlich nicht ein, das ich Sachen bezahlen muß, die ich garnicht wollte. Mal davon abgesehen, das 180DM für 4 Zündkabel wucher ist, und ich Zündkerzen selber wechseln kann.

Ich wäre Euch um eine schnelle Hilfe sehr dankbar…

Euer (*wütender*)
BlueskyRW

Schriftlicher Reparaturauftrag?
Hi Bluesky,

hast Du den Reparaturauftrag schriftlich oder mündlich erteilt?
Normalerweise wird der Auftrag ausgedruckt und Du mußt ihn unterschreiben.Dort müsste dann festgehalten sein:

  1. Was soll repariert werden?
  2. Soll nach der Fehlerdiagnose bezüglich der Kosten telefonisch Kontakt mit Dir aufgenommen werden?
  3. Was soll mit den Altteilen passieren?

Leider gibt es verdammt viele schwarze Schafe unter den Werkstätten.
Gruß Sebastian

Hi Sebastian!

Nein, der Auftrag wurde schriftlich erteilt. Aber daduarch dürfte dann doch auch die Werkstatt keine Beweise haben was sie gemacht habe?! Also vondem her müsste da doch was machbar sein?!

BlueskyRW

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Hallo Bluesky,
also hat sich die Werkstatt nicht an den schriftlichen Auftrag gehalten.Noch dazu haben sie den Fehler wohl nicht behoben (?).
Falls möglich,würde ich mit dem Meister oder dem Chef versuchen,
das ganze aus der Welt zu schaffen.Man braucht ja nunmal kein Auto in die Werkstatt zu bringen,wo auf Verdacht Teile getauscht werden.Noch dazu neue Teile gegen neue tauschen ohne den Fehler zu beseitigen.Mein Tip:ganz offiziell reklamieren,wobei das alles
diesmal schriftlich im Auftrag fixiert werden sollte.Z.B. nur
Fehlerdiagnose,Reparatur erst nach Rücksprache mit dem Kunden.Altteile dem Kunden aushändigen.Darauf hast Du ein Recht !!Gauner werden Dir allerdings uralte Zündkerzen gleichen Typs unter die Nase halten,mit der kühnen Behauptung,die hätten Sie aus Deinem Auto ausgebaut.Dann hilft nur der Weg zur Schiedstelle der KFZ-Innung.Sofern der Betrieb der Innung angehört (die meisten tun es),muß sich der Betrieb an den Schiedsspruch halten.
Gruß Sebastian