Hallo,
A hatte Anfang Juni 2004 eine Erstberatung in Anspruch genommen. Grund: Ärger mit einem Dialer. Mehr kam nicht zustande, da sich die Angelegneheit sozusagen in Luft aufgelöst hat.
Am 20.01.06 kommt von B eine Schreiben, in dem der Vorgang nochmals erwähnt plus: Da wir seitdem nichtsmehr von Ihnen gehört haben, betrachten wir den Vorgang als erledigt und stellen Ihnen hiermit die Kosten für die Erstberatung in Rechnung (23,20 Inkl. MwSt).
Ist das noch rechtens, nach eineinhalb Jahren noch Kosten für eine Erstberatung einzufordern? Hätte B nicht noch im alten Jahr (zum 31.12.) eventuell rechtsmäßig Kosten einfordern können?
Vielen Dank für Eure Antworten
Gruß
Roland
Hallo,
adhoc würde ich sagen, dass die ganze Sache frühestens per 31.12.2007 verjährt. 2004 --> Ende Kalenderjahr 31.12.2004 —> 3 Jahre Verjährungsfrist = 31.12.2007.
Mfg vom
showbee
p.s. warum wollen viele Menschen immer Leistungen in Anspruch nehmen und winden sich dann wie ein Lindwurm, wenn es an die Bezahlung geht???
Leider…
…kann ich dafür nur ein einzelnes Sternchen geben. Obwohl das:
—> 3 Jahre Verjährungsfrist = 31.12.2007.
eins verdient hat und das:
p.s. warum wollen viele Menschen immer Leistungen in Anspruch
nehmen und winden sich dann wie ein Lindwurm, wenn es an die
Bezahlung geht???
auch!
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Hallo,
Sinn der Anfrage war es eigentlich nicht sich Tipps zu holen sich ums bezahlen zu drücken sondern ob nach eineinhalb Jahren noch ein Anspruch auf die Gebühr besteht. In der ganzen Zeit wurde nie nach dem Stand der Dinge nachgefragt bzw. eine Rechnung erstellt. B wollte ja nicht sofort sein Geld haben obwohl angeboten.
p.s. warum wollen viele Menschen immer Leistungen in Anspruch
nehmen und winden sich dann wie ein Lindwurm, wenn es an die
Bezahlung geht???
auch!