Definition Reise nach §651 BGB

Hallo zuammen,

Person X hat bei Person Y, die eine juristische Person darstellt, eine Anmeldung zu einem Grundseminar (Versicherungsmüll, 1.Kennen-Lern-Wochenende)vorgenommen.

Trat die Reise jedoch nicht an. Absage erfolgte 5 Stunden vor Beginn.
Die unterzeichnete Anmeldung beinhaltet keine Regelung bei Storno und deglariert auch lediglich die Anmeldung zu einem Grundseminar.

Inwieweit greift §651 hier überhaupt?
Wie wird eine Reise definiert?

Hintergrund:
Y verlangt von X 70% der Kosten unter Berufung auf $651 i Abs.2 Sätze 2 und 3 BGB.

X will nix zahlen.

Danke & Gruss

Servus!

Inwieweit greift §651 hier überhaupt?

§651 greift hier garnicht. Wenn, dann die §§ 651a-m. Da muss man schon genau sein.

Wie wird eine Reise definiert?

Das steht in §651a BGB: Eine Reise ist eine „Gesamtheit von Reiseleistungen“. Ein bloßes Seminar dürfte da nicht ausreichen,es müßte schon noch zumindest ein weiterer reisetypischer Aspekt wie Unterkunft, Verpflegung, Anreise oä hinzukommen.

Bitte beachten:

„…Y verlangt von X 70% der Kosten unter Berufung auf $651 i Abs.2 Sätze 2 und 3 BGB…“

Bitte beachten:

„…Y verlangt von X 70% der Kosten unter Berufung auf $651 i
Abs.2 Sätze 2 und 3 BGB…“

War das jetzt eine Zusatzfrage? Y kann sowas verlangen, wenn es sich um eine Reise gehandelt hat. Dann muss auch nichts vorher vereinbart gewesen sein, dafür sind Gesetze ja da.

Ist keine Zusatzfrage, hatte ich ja bereits erwähnt.

Keine weiteren Antworten? Hatte mehr erwartet…

Hatte mehr erwartet…

Was denn noch? Wer mehr Antworten will, soll mehr Fragen stellen…