Hallo zusammen,
zum Thema Verschenken von Immobilien habe ich einige Fragen:
Wie wird die Höhe der Schenkungssteuer ermittelt?
Tja, eigentlich war es das schon, aber in Teilfragen möchte ich das schon noch gliedern:
Wie wird der Wert einer Immobilie ermittelt, der als Grundlage zur Schenkungssteuer benötigt wird?
Wie hoch ist die Schenkungssteuer je nach Verwandschaftsgrad?
Wie wird eine etwaige Rentenzahlung der Beschenkten an den Schenkenden bei der Ermittlung der Schenkungssteuer berücksichtigt?
In welchen Gesetzen steht das alles?
Beantwortet bitte nicht nur die Frage nach den Gesetzten, denn wenn ich so die Formulierungen in anderen Gesetzen betrachte, dann verstehe ich wahrscheinlich den Gesetzestext ohne Erklärung nicht.
Schon jetzt vielen Dank für Eure Mühe.
Stefan
Hallo Stefan,
hier steht alles drin:
http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frames…
geh in die Stichwortsuche Buchstabe „E“ dann „Erbschaftssteuer“
liebe Grüße
C.
Hallo zusammen,
zum Thema Verschenken von Immobilien habe ich einige Fragen:
Wie wird die Höhe der Schenkungssteuer ermittelt?
Tja, eigentlich war es das schon, aber in Teilfragen möchte
ich das schon noch gliedern:
Wie wird der Wert einer Immobilie ermittelt, der als Grundlage
zur Schenkungssteuer benötigt wird?
Wie hoch ist die Schenkungssteuer je nach Verwandschaftsgrad?
Wie wird eine etwaige Rentenzahlung der Beschenkten an den
Schenkenden bei der Ermittlung der Schenkungssteuer
berücksichtigt?
In welchen Gesetzen steht das alles?
Beantwortet bitte nicht nur die Frage nach den Gesetzten, denn
wenn ich so die Formulierungen in anderen Gesetzen betrachte,
dann verstehe ich wahrscheinlich den Gesetzestext ohne
Erklärung nicht.
Schon jetzt vielen Dank für Eure Mühe.
Stefan
Nachtrag
Hallo Stefan,
hier steht alles drin:
http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frames…
geh in die Stichwortsuche Buchstabe „E“ dann
„Erbschaftssteuer“
bzw. „S“ dann Schenkungssteuer, sorry vergessen 
liebe Grüße
C.
Hallo Caschmi,
vielen Dank erstmal, das hilft schon recht gut weiter.
An einer Stelle wird es aber unklar. Wie ist das bei Erbengemeinschaften? Hier ein kompliziertes Beispiel. Vererbung/verschenkung von z.B. drei Immobilien unterschiedlichen Werts an ebensoviele Gemeinschaften aus je z.B. zwei oder drei Personen.
In Deinem Link heißt es:
„Die Besteuerung erfolgt nämlich auf den gesamten Nachlasswert, wobei jeder Erbe zu gleichen Teilen steuerpflichtig ist.“
Gilt das nun für alle Personen aus allen Gemeinschaften oder nur jeweils innerhalb einer Gemeinschaft?
Viele Grüße
Stefan
Hallo Stefan,
ich weiß nicht ob es an mir liegt und es noch so früh ist 
Aber ich verstehe deine Frage absolut nicht
Mit Brett vorm Kopf, Grüße
C.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo nochmal,
dann versuche ich die Frage einfacher zu stellen:
In Deinem Link heißt es:
„Die Besteuerung erfolgt nämlich auf den gesamten
Nachlasswert, wobei jeder Erbe zu gleichen Teilen
steuerpflichtig ist.“
Was ist damit gemeint?
Gilt der Freibetrag pro Erbe(Person) oder für das gesamte Erbe(Vermögen)?
Was ist, wenn die Erben das Erbe nicht zu gleichen Teilen bekommen, müssen sie dann auch zu gleichen Teilen Steuer zahlen?
Ist die Frage jetzt verständlicher?
Gruß
Stefan