Hacken in Deutschland strafbar, aber Portscans?

Hallo Leute!

Nachdem das Thema im Brett IT-Sicherheit immer wieder auftaucht, wäre ein Tip von Juristen mal hilfreich:

Es steht wohl außer Frage, daß das „Hacken“ von Rechnern in Deutschland strafbar ist, also das sich Verschaffen oder die Veränderung fremder Daten, etc…

Wie aber steht es mit dem mittlerweile sehr verbreiteten Scannen von IP-Adressen und Ports?
In Analogie würde ich es so sehen, daß jemand eine Türklinke herunterdrückt, um nachzuschauen, ob die Tür abgeschlossen ist. Warum aber sollte er dies tun, wenn nicht, um die Tür zu öffnen?

Die Frage ist also: Fällt das Scannen von IPs und Ports bereits unter § 202a (Ausspähen von Daten) oder § 303b (Computersabotage)? Ist vielleicht ein anderes Gesetz anwendbar?

CU
Markus

Und was ist mit ungesicherten Daten ?
Hallo,

zusätzlich würde mich noch interessieren, wie die Rechtslage aussieht, wenn ich mich auf ungesicherten (also frei zugänglichen) Datenträgern * umsehe und dort z.B. einen Hinweis hinterlasse, indem ich den Besitzer auf die Tatsache hinweise, dass er hier ein Sicherheitsproblem hat.

Dass es nicht in Ordnung ist, dort Daten zu manipulieren steht ausser Frage.

* z.B. eine in Windows freigegebene Festplatte, und nicht durch Passwort geschützt und vom Internet aus erreichbar.

Arne