Liebe Experten,
wenn eine Person (A) durch eine Waschstraße fährt, die betrunkene Aufsichtsperson den Fahrer nicht auf das Abmontieren der Antenne hinweist, da Person A es selber vergessen hat, Person A dann durch die Waschstraße fährt und die Antenne samt Antennenfuß aus dem Dach herausbricht, hat Person A dann eine Chance sich den Schaden von der Waschstraße ersetzen zu lassen?
Zwar steht ein Hinweisschild an der Einfahrt der Waschstraße, jedoch ist hier noch die Tatsache gegeben, dass der Aufsichtsführende selber den Wagen vorher abgespritzt hat und vollkommen betrunken war.
Oder ist diese tatsache gar nicht erst wichtig für einen solchen Fall??
Oh je…
Sorry, aber für solche Fragen habe ich wenig Verständnis. Du selbst weißt, dass man die Antenne einzufahren hat; wenn du dafür zu … bist, dann steh doch wenigstens zu deinem schwachen Moment und behellige nicht andere Leute damit.
In den USA führen (erfolgreiche) Klagen von Leuten wie dir, die selbst nur zu … waren, dazu, dass auf Mikrowellenkartons steht: Nicht zum Trocknen von Haustieren geeignet.
Levay
Hallo,
Sorry, aber für solche Fragen habe ich wenig Verständnis.
ich auch nicht. Der Deal soll wohl so aussehen: Meine Blödheit soll mich nichts kosten, wohl aber den Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz.
Wenn ich mir recht überlege, trifft es „kein Verständnis“ nicht so ganz.
Gruß,
Christian
Hallo.
Mit der Aufstellung des Hinweisschildes hat der Betreiber der Anlage seiner Sorgfaltspflicht Genüge getan, meine ich. Wer in eine Waschanlage fährt, weiß oder sollte normalerweise wissen, dass man die Antenne einzieht - im Grunde wäre das Schild gar nicht zwingend notwendig. Und dass da ein mutmaßlich Besoffener zugange war, spielt für den Fall schon überhaupt keine Geige - schließlich hat der die Antenne nicht abgebrochen.
Anders läge der Fall, wenn der angeblich Betrunkene den Wagen in die Anlage gefahren hätte. Das ist Deiner Schilderung aber nicht zu entnehmen …
Gruß Eillicht zu Vensre