Hallo,
angenommen jemand bestellt in USA ein Parfum (Warenwert ca. 70$) - wie sehen die Zollbestimmungen aus? Muß derjenige in Deutschland die MwSt nachbezahlen, wenn ja wie funktioniert das? Wird jedes „kommerzielle“ Päckchen aus dem Ausland kontrolliert?
Bekommt man die amerikanische Steuer irgendwo wieder zurück?
Ich bin hier etwas ratlos…
Grüße
Katharina
Hallo,
angenommen jemand bestellt in USA ein Parfum (Warenwert ca.
70$) - wie sehen die Zollbestimmungen aus? Muß derjenige in
Deutschland die MwSt nachbezahlen, wenn ja wie funktioniert
das? Wird jedes „kommerzielle“ Päckchen aus dem Ausland
kontrolliert?
Bekommt man die amerikanische Steuer irgendwo wieder zurück?
Ich bin hier etwas ratlos…
Ja, zunächst muss die MwSt nachgezahlt werden, allerdings nur, wenn der Zoll das Paket aufmacht, oder außen die nötigen Daten sichtbar sind, und der Zoll glaubt, was draufsteht. Geöffnet werden meist Pakete, die von bekannten Versandhäusern (amazon, victoria secret,…) stammen, oder anderweitig „auffällig“ sind und NICHT als Geschenk bzw. gebrauchtw Ware deklariert sind. (Gebraucht dürfte beim Parfum wohl nicht durchgehen 
Wenn Du das Parfüm in den USA kaufst, kannst Du dir dort mit einem Tax-Refund-Beleg (meist am Flughafen) die Steuer zurückholen. Wie das bei Versand möglich ist kann ich Dir leider nicht sagen. Aber am besten wendest Du Dich an Amazon. Musst ja nicht sagen, worum es geht. Aber die haben eben Erfahrungen mit sowas, und im Sinne des Kunden-Service werden Sie Dir wohl auch Auskunft geben…
Bei Erkenntnis bitte hier posten 
thx
moe.
Hallo Katharina,
schau mal hier nach:
http://www.zoll-d.de/c0_reise_und_post/b0_postverkeh…
Gruss Sebastian
Bleibt trotzdem Steuerhinterziehung
Ja, zunächst muss die MwSt nachgezahlt werden, allerdings nur,
wenn der Zoll das Paket aufmacht, oder außen die nötigen Daten
sichtbar sind, und der Zoll glaubt, was draufsteht.
Hallo,
zunächst muss die MwSt. nicht nachgezahlt , sondern schlichtweg gezahlt werden. Und die MwSt. muss in jedem Fall gezahlt werden. Wenn der Zoll das Paket nicht aufmacht und somit keine Steuerschuld feststellt, wird man von einer solchen nicht automatisch befreit. Die Hinterziehung einer solchen, zum Schaden der Allgemeinheit, wird hierdurch bestenfalls erleichtert und ermöglicht. Legalisiert wird die Steuerhinterziehung damit aber noch lange nicht.
Gruß
S.J.