Grüß Gott!
Wenn jemand sein Privat-Insolvenz-Verfahren einleiten würde und Mietschulden hätte, hätte der Vermieter eine Chance, die rückständigen Mietbeiträge zu bekommen??? Was wäre, wenn derjenige auch noch die Finger heben würde??? Im Prinzip wären dann ja „gnädige“ Vermieter ganz in die Hose gekniffen…
Gruß
Bernie
Hallo Bernie,
dann erklärt ganz fix der Vermieter vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Vermieterpfandrecht. Für den Rang des Vermieterpfandrechts ist derjenige Zeitpunkt maßgebend, in dem der Gegenstand in die Mieträume eingebracht wird.
Christian
Hallo
Wenn jemand sein Privat-Insolvenz-Verfahren einleiten würde
und Mietschulden hätte, hätte der Vermieter eine Chance, die
rückständigen Mietbeiträge zu bekommen???
na klar! Er hat die Chance, wie jeder andere Insolvenzgläubiger auch --> § 108 InsO. In Deutschland kommt dann im Schnitt so 2% des Anspruches raus. Wenn er Anspruch auf eine vorrangige Befriedigung hat, vielleicht sogar mehr.
Was wäre, wenn
derjenige auch noch die Finger heben würde???
Was er ja quasi durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens schon gemacht hat. Also bedeutet das doch nichts weiter.
Im Prinzip wären
dann ja „gnädige“ Vermieter ganz in die Hose gekniffen…
Naja, wenn einer insolvent ist, hat der Gläubiger meistens verloren.
Gruß
Andreas
Hallo Bernie,
da es im Mietrecht einige besonderheiten gibt, empfehle ich die frage dort noch mal zu stellen, wenn GünterW in 1-2 Tagen hier nicht geantwortet hat.
Ciao maxet.
Hallo Bernie,
die Frage kann man kurz abhandeln:
Wenn jemand sein Privat-Insolvenz-Verfahren einleiten würde und Mietschulden hätte, hätte der Vermieter eine Chance, die rückständigen Mietbeiträge zu bekommen???
Nur, wenn er die Forderung zur Tabelle anmeldet, könnte er eine Quotenzahlung bekommen. Das gilt auch für die Nebenkosten. Der Schuldner darf eine Forderung, die vor Insolvenzeröffnung entstanden ist, nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens begleichen. Zahlt er trotzdem an einen Gläubiger, kann ihm dafür sogar die Restschuldbefreiung versagt werden.
In diesem Fall geht die Insolvenzordnung den konsequenten Schritt weiter, dass aufgrund von Rückständen von vor Insolvenzeröffnung eine Kündigung nicht ausgesprochen werden kann (§ 112 InsO).
Ab Insolvenzeröffnung hat der Insolvenzschuldner natürlich alles zu bezahlen.
Im Prinzip wären dann ja „gnädige“ Vermieter ganz in die Hose gekniffen…
Genau. Das geht aber allen Gläubigern so.
Gruß Oskar