Aufhebung einer Kontenpfändung

Von: , Frage gestellt am Mi, 25. Jan 2006

Angenommen, ein Gläubiger belegt das Konto eines Schuldners mit einer Kontenpfändung und der Schuldner vereinbart daraufhin Ratenzahlung mit dem zuständigen Inkassounternehmen damit die Kontenpfändung wieder aufgehoben wird. Trotz gezahlter Rate, wie vereinbart, wird jedoch die Kontenpfändung seitens des Gläubigers aufrecht erhalten.

Kann der Schuldner seine Ratenzahlung aussetzen oder einstellen, aufgrund der nicht eingehaltenen Vereinbarung des Gläubigers?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 25 Minuten 0 hilfreich
    Re: Aufhebung einer Kontenpfändung


    Hallo, Kann der Schuldner seine Ratenzahlung aussetzen oder
    einstellen, aufgrund der nicht eingehaltenen Vereinbarung des
    Gläubigers?
    die Rückzahlungspflicht besteht natürlich weiter, aber wenn die Gläubigerseite die Vereinbarung nicht hält, würde ich mich auch mit Zahlungen bedeckt halten. Es kann aber auch mal ein paar Tage dauern bis die Ruhenderklärung an die Bank raus ist und dort kann es auch einen Tag dauern, bis das Konto wieder frei ist.

    Gruss Hans-Jürgen
    ***

  2. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: Aufhebung einer Kontenpfändung

    Hallo Andrea,

    bevor Du irgendwelche Zahlungen einstellt, würde ich mir nochmal genau ansehen, was vereinbart wurde. Vielleicht ist die Ruhendstellung der Pfändung (eine Aufhebung wird der Gläubiger kaum zugestimmt haben) für einen späteren Zeitpunkt vereinbart, nach Eingang der ersten ein-zwei-drei Raten?

    Hintergrund ist der, dass wir Geldeintreiber (ich zähle mich mal dazu, weil wir viel Forderungseinzug machen) sehr sensibel reagieren, wenn Zahlungen nicht vereinbarungsgemäß kommen. In dem Fall entsteht Misstrauen, ob diese Vereinbarung auch (wie leider viele andere Vereinbarungen) nicht eingehalten wird, so dass man am Ball bleiben muss.

    Ansonsten gilt, was Hans-Jürgen gesagt hat. Bis das alles bearbeitet und freigegeben ist, können schonmal zwei bis vier Wochen vergehen.

    Gruß Oskar

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!