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Nach welcher Grundlage, Verordnung oder Gesetz darf die Gebühreneinzugszentrale der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) Ihre Rundfunkgebühren einfordern ?

Nach welcher Grundlage, Verordnung oder Gesetz darf die
Gebühreneinzugszentrale der Öffentlich-Rechtlichen
Rundfunkanstalten (GEZ) Ihre Rundfunkgebühren einfordern ?

§ 12 Rundfunkstaatsvertrag:
(1) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich durch Rundfunkgebühren, Einnahmen aus Rundfunkwerbung und sonstigen Einnahmen; vorrangige Finanzierungsquelle ist die Rundfunkgebühr.
(2) Das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts begründet auch künftig die Rundfunkgebührenpflicht.

http://www.artikel5.de/gesetze/rstv.html

Gruß
martin