GEZ

Von: , Frage gestellt am Di, 22. Aug 2000

Nach welcher Grundlage, Verordnung oder Gesetz darf die Gebühreneinzugszentrale der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) Ihre Rundfunkgebühren einfordern ?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Minuten hilfreich
    Re: GEZ

    Nach welcher Grundlage, Verordnung oder Gesetz darf die
    Gebühreneinzugszentrale der Öffentlich-Rechtlichen
    Rundfunkanstalten (GEZ) Ihre Rundfunkgebühren einfordern ?
    § 12 Rundfunkstaatsvertrag:
    (1) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich durch Rundfunkgebühren, Einnahmen aus Rundfunkwerbung und sonstigen Einnahmen; vorrangige Finanzierungsquelle ist die Rundfunkgebühr.
    (2) Das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts begründet auch künftig die Rundfunkgebührenpflicht.

    http://www.artikel5.de/gesetze/rstv.html

    Gruß
    martin

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!