GEZ
Von: , Frage gestellt am Di, 22. Aug 2000
Nach welcher Grundlage, Verordnung oder Gesetz darf die Gebühreneinzugszentrale der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) Ihre Rundfunkgebühren einfordern ?
Nach welcher Grundlage, Verordnung oder Gesetz darf die Gebühreneinzugszentrale der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) Ihre Rundfunkgebühren einfordern ?
Nach welcher Grundlage, Verordnung oder Gesetz darf die
Gebühreneinzugszentrale der Öffentlich-Rechtlichen
Rundfunkanstalten (GEZ) Ihre Rundfunkgebühren einfordern ?
§ 12 Rundfunkstaatsvertrag:
(1) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich durch Rundfunkgebühren, Einnahmen aus Rundfunkwerbung und sonstigen Einnahmen; vorrangige Finanzierungsquelle ist die Rundfunkgebühr.
(2) Das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts begründet auch künftig die Rundfunkgebührenpflicht.
http://www.artikel5.de/gesetze/rstv.html
Gruß
martin